Die Volksinitiative des Egerkinger Komitees für ein Verhüllungsverbot macht unter dem Deckmantel der Gleichstellung Stimmung gegen Muslim*innen. Sie reiht sich damit ein in die rechtspopulistische Strategie der Ausgrenzung. Die Initiative ist überflüssig: Wer jemanden zwingt sich zu verhüllen, erfüllt den Tatbestand der Nötigung, der bereits heute strafbar ist. Die Initiative leistet auch keinen Beitrag für mehr Gleichstellung. Im Gegenteil: Sie grenzt Frauen weiter aus und zementiert ein patriarchalisches Weltbild, indem sie vorschreibt, wie sich Frauen kleiden sollen.

Wird die Initiative abgelehnt, tritt – unter Vorbehalt des Referendums – das Bundesgesetz über die Gesichtsverhüllung als indirekter Gegenvorschlag in Kraft. Dieser sieht die Pflicht vor, zur Identifikation gegenüber Behörden oder Angestellten des öffentlichen Verkehrs das Gesicht zu zeigen. Dies genügt. Zudem enthält der Gegenvorschlag Bestimmungen zur Verbesserung der Gleichstellung im Ausländer- und Integrationsgesetz, im Gleichstellungsgesetz sowie der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe.

Privat verwaltete ID?

Im Zeitalter der Digitalisierung bieten Staat und Private ihre Dienstleistungen vermehrt auf elektronischem Weg an. Dazu braucht es die Herausgabe einer elektronischen Identifikation (E-ID), welche die Funktion von Identitätskarte und Pass im Internet übernimmt. Die Herausgabe von Identifikationsmitteln ist nach Ansicht der GRÜNEN aber eine hoheitliche staatliche Aufgabe, die nicht an private Unternehmen delegiert werden darf, wie das jetzt vorgesehen ist. Der Bund muss in der Lage sein, die zentrale Dienstleistung eines elektronischen Identifikationsmittels auch im digitalen 21. Jahrhundert selber anzubieten. Sie ist die Basis für eine funktionierende digitale Infrastruktur für E-Government, Wirtschaft und eine Demokratie, welche das Vertrauen der Bevölkerung geniesst. Dabei müssen Datenschutz und Datensicherheit höchste Priorität haben – und nicht der Profit privater E-ID-Anbieter*innen. Die GRÜNEN Uri sagen deshalb nein zum neuen Bundesgesetz.

Abkommen ohne Kontrollen

Die GRÜNEN Uri lehnen auch das Freihandelsabkommen mit Indonesien ab. Dieses enthält zwar als Neuerung gegenüber anderen Handelsabkommen allgemeine Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung. Es fehlen aber verbindliche Regeln für nachhaltiges Palmöl. Eine Begrenzung der Zoll-Erleichterungen auf nachhaltiges Palmöl wurde vom Nationalrat jedoch abgelehnt. Die Steigerung der Palmölimporte kommt weder der lokalen Landwirtschaft zugute, die unter dem sozial- und Ökodumping leidet, noch den Konsument*innen, die nach nachhaltigen Produkten streben. Im Gegenteil, das Abkommen schreibt einen Handel fort, der die Umwelt, den Regenwald und die lokale Bevölkerung schädigt, deren Rechte regelmässig verletzt werden. Das Kapitel über nachhaltige Entwicklung sieht auf dem Papier schön aus, bietet aber keine Garantien. Es gibt weder Kontrollen noch Sanktionen. Die Nachhaltigkeitsstandards sind nicht einklagbar und können somit nicht verbindlich durchgesetzt werden.

 

Altdorf, 4. Februar 2021