Mitgliederversammlung GRÜNE Uri
Mitgliederversammlung GRÜNE Uri © evelineluond

Am 28. September stimmt die Urner Bevölkerung über die nationalen Vorlagen «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» und das «Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz)» ab.

NEIN zur Abschaffung des Eigenmietwerts

Die erste Vorlage hätte die Abschaffung des Eigenmietwerts zur Folge. Die Diskussion an der Mitgliederversammlung zeigte, dass der Einwand, es handle sich um eine ungerechte Steuer, durchaus auf Verständnis stösst. Dennoch sprach sich die grosse Mehrheit der Mitglieder für die Nein-Parole aus, würde bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts doch ein beträchtlicher Anteil an Steuereinnahmen wegfallen. Auf nationaler Ebene ist die Rede von rund 1,6 Milliarden Franken pro Jahr. Im Kanton Uri würden die Steuerausfälle rund 4,6 Millionen Franken jährlich nach sich ziehen. Die Folge wären Steuererhöhungen andernorts oder weitere Sparmassnahmen der Regierung – wahrscheinlich auf Kosten des Mittelstandes und von einkommensschwachen Haushalten. Zudem könnte die Energiewende ins Stocken geraten: Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts werden auch die Steuerabzüge für energetische Sanierungen abgeschafft. Somit wird es für Hausbesitzer:innen noch weniger Anreize geben, ihre Häuser zu sanieren.

JA zum E-ID-Gesetz

Es geht darum, die ID auf das Handy zu bringen.
Luzian Franzini, Generalsekretär der GRÜNEN Schweiz

«Es geht darum, die ID auf das Handy zu bringen», erklärte Luzian Franzini, Generalsekretär der GRÜNEN Schweiz während seiner Präsentation an der Mitgliederversammlung. Im Januar 2021 wurde eine erste Vorlage für die Einführung einer e-ID in einer Volksabstimmung klar verworfen. Damals handelte es sich um eine privatwirtschaftliche Lösung, welche die GRÜNEN klar abgelehnt hatten. Die aktuelle Gesetzesvorlage hat diese Bedenken der Bevölkerung aufgenommen. Ein Argument, das die Mitgliederversammlung überzeugte, ist, dass es keine Pflicht gibt, die E-ID zu beantragen. Physische Ausweise bleiben gleichwertig bestehen, die E-ID ist freiwillig. Zudem sieht das E-ID-Gesetz – im Gegensatz zur Vorlage von 2021 – eine staatliche Infrastruktur für den kostenlosen digitalen Identitätsnachweis als Service Public vor. Die Daten sind dezentral auf dem Smartphone gespeichert, bei Abfragen durch Dritte werden keine Daten weitergegeben. Das ist im Vergleich zu heute, wo Nutzerinnen und Nutzer von digitalen Dienstleistungen bei Altersabfragen die ganze ID einscannen müssen, eine klare Verbesserung der Datensicherheit. Des Weiteren birgt die E-ID Chancen für die Barrierefreiheit, indem Sie den digitalen Zugang für Menschen mit Behinderung vereinfacht. Aus diesen Gründen beschloss die Mitgliederversammlung einstimmig (mit einer Enthaltung) die JA-Parole.

Medienmitteilung: Abstimmungsparolen GRÜNE Uri Sept 2025