Abstimmungsparolen GRÜNE Uri: Dreimal Ja, einmal Nein
An der Mitgliederversammlung vom 22. April 2025 haben die GRÜNEN Uri die Abstimmungsparolen für die Vorlagen vom 18. Mai gefasst. Sie empfehlen das Kinderbetreuungsgesetz, das Expropriationsgesetz sowie die Volksinitiative «Schneehuhn und Schneehase leben lassen!» zur Annahme. Ein Nein empfehlen die GRÜNEN Uri hingegen zum verschärften Sozialhilfegesetz. Weiter gab es Veränderungen im Vorstand der GRÜNEN Uri.
An der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 22. April 2025 im Triff Altdorf wurden mit Andrea Scheuber und Alf Arnold zwei bisherige Vorstandsmitglieder verabschiedet. In einer Laudatio wurde ihr grosses, langjähriges Engagement gewürdigt und verdankt. Mit den anschliessenden Neuwahlen setzt sich der Vorstand der GRÜNEN Uri künftig wie folgt zusammen: Eveline Lüönd, Präsidentin, Valentin Schmidt, Kommunikation, Harriet Kluge, Finanzen und Maria Schwatlo, Anlässe und Politik.

Ja zum Kinderbetreuungs- und zum Enteignungsgesetz
Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Angebote zur familienergänzenden Kinderbetreuung von grosser Wichtigkeit. Das neue Gesetz stärkt Familien und ermöglicht berufliche Integration und Weiterentwicklung, auch für einkommensschwache Eltern. Dies sind bezüglich Standortattraktivität und Fachkräftemangel wichtige Aspekte für den Kanton Uri. Bei der Vorlage zum Enteignungsgesetz (Expropriationsgesetz) befürworten die GRÜNEN Uri die Wertsteigerung von wertvollem Kulturland bei Enteignungen und sehen darin einen verbesserten Schutz des begrenzten und knapper werdenden Bodens. Sie werten dies höher als etwaige wirtschaftliche Vorbehalte. Die Mitgliederversammlung der GRÜNEN Uri empfiehlt beide Vorlagen einstimmig zur Annahme.
Schneehuhn und Schneehase leben lassen
Ein überparteiliches Komitee will, dass die Jagd auf Schneehühner und Schneehasen im Kanton Uri verboten wird. Ludwig Loretz, Initiant der Schneehuhn-Initiative, stellte die Vorlage an der Mitgliederversammlung der GRÜNEN Uri vor. Schneehasen und Schneehühner sollen nicht mehr bejagt werden, denn der Bestand nimmt ab und sie sind bereits jetzt auf der roten Liste der bedrohten Arten zu finden. Eine Bejagung bedrohter Tierarten ist nicht mehr zeitgemäss. Zudem ist der Rückgang nicht von vorübergehender Art und ihr Lebensraum schrumpft (Klimawandel, menschliche Infrastrukturen und Störungen). Darüber hinaus gibt es weder biologische oder wissenschaftliche Rechtfertigungen, noch einen ökologischen Nutzen für die Bejagung von Schneehasen und -hühnern. Die GRÜNEN Uri unterstützen dieses Anliegen und empfehlen die Volksinitiative «Schneehuhn und Schneehase leben lassen» zur Annahme.
Nein zum Sozialhilfegesetz
Das Sozialhilfegesetz des Kantons Uri bedarf einer Revision. Die nun zur Abstimmung kommende Gesetzesvorlage wird jedoch dem Anspruch eines zeitgemässen, den professionellen Standards entsprechenden Gesetzes nicht gerecht. Die vorgeschlagenen Änderungen erwecken den Eindruck, dass der Bezug von Sozialhilfe erschwert und die Stigmatisierung von betroffenen Personen verstärkt werden soll. So sollen künftig Sozialinspektor:innen eingesetzt werden können und die Rückerstattung von Sozialhilfe wird kaum geregelt, bzw. kann in weitreichendem Masse eingefordert werden. Von einer Ausgestaltung der Sozialhilfe als Auffanghilfe in Not und zur Sicherung des Existenzminimums ist das Gesetz weit entfernt.
Besonders stossend ist im neuen Gesetz der Vermögensverzicht, wonach Personen, die bis zu 10 Jahre vor dem Sozialhilfebezug auf Vermögen verzichtet haben, künftig nur Nothilfe erhalten sollen. Dies widerspricht den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und der Bundesverfassung. Die Sozialhilfe ist eine bedarfsorientierte, verschuldensunabhängige Leistung zur Armutsbekämpfung. Warum der Kanton Uri mit einer Sozialhilfequote, die weit unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt, künftig ein derart repressives Sozialhilfegesetz benötigen soll, ist nicht einzusehen. Die GRÜNEN Uri empfehlen das Gesetz klar zur Ablehnung.