Klimaschutz als eine Kernaufgabe der Landwirtschaft
Die GRÜNE Uri begrüsst die Ergänzungen in den Bereichen Klima- und Herdenschutz bei der Revision der Landwirtschaftsverordnung. Die Verankerung von Grundlagen zur Förderung der Artenvielfalt haben jedoch noch Luft nach oben. Zudem soll nicht bei den Klimaschutzmassnahmen in der Landwirtschaft gespart werden.
Klimaschutz im Zweck verankern
Die Ergänzung des Klimaschutzes als eine der Grundlagen beim Vollzug der Landwirtschaftsverordung ist zentral und wird von der GRÜNEN Uri sehr begrüsst. Als eine der Hauptverursacherinnen von Treibhausemmissionen ist die Landwirtschaft in der Pflicht, diese so gut wie möglich zu reduzieren. Veränderte klimatische Bedingen sind nicht zuletzt für die Landwirtinnen und Landwirte selbst erschwerend bei der täglichen Arbeit. Daher ist es wichtig und richtig, den Fokus darauf zu setzen.
Die Aufgaben der Landwirtschaft sind neu vom Nachhaltigkeitsgedanken geprägt. Jedoch fehlt neben Produktions-, Pflege- und Besiedlungsauftrag die explizite Erwähnung des Biodiversitätsauftrags, als zentrales Element der Landwirtschaft. Der Verlust der Artenvielfalt ist ein ebenso brennendes Thema wie der Klimawandel und muss daher konkret benannt werden.
Der neuen Verordnung Rechnung tragen
Der Einbezug der Klimathematik gründet im Klimakonzept des Kantons Uri. Dies verändert den Fokus für die Umsetzung der Verordnung. Daher fordert die GRÜNE Uri zukünftig, dass eine Person aus den Umweltverbänden regulär Einsitz in die Landwirtschaftskommission nimmt. Es braucht neben Mitgliedern mit Sicht auf die baulichen, strukturellen und betrieblichen Aspekte auch ein Mitglied, das sich spezifisch auf die neu verankerte Thematik des Klima- und Artenschutzes fokussiert, womit alle landwirtschaftlichen Bereiche gut und fundiert abgedeckt werden.
Förderung und Finanzierung für wirtschaftlich wenig attraktive Massnahmen
Dass sich der Kanton – nebst den vom Bund vorgegebenen finanziellen Hilfen – an verbessernden Massnahmen für die Landwirtschaft beteiligen kann, ist begrüssenswert. Insbesondere müssen in diesem Rahmen Projekte und Massnahmen unterstützt werden, die wirtschaftlich zwar weniger attraktiv, doch für die Umwelt wichtig sind.
Mit den Änderungen auf Bundesebene bei der Finanzierung von Herdenschutzmassnahmen übernimmt der Kanton zukünftig die Fehlbeträge und regelt sie daher neu auch in der Verordnung. Dies ist wichtig und hilft die Kollisionen zwischen Wild- und Nutztieren zu verringern. Letztendlich dient dies ebenso den Landwirtinnen und Landwirten wie dem Artenschutz.
Bei Meliorationen ist es essenziell, dass diese nicht im Widerspruch zum kantonalen Klimaschutzkonzept stehen, in welchem der «Schutz von Feuchtgebieten mit nassen Böden» explizit erwähnt ist. Dieser Schutz muss Vorrang gegenüber einer verbesserten landwirtschaftlichen Nutzung haben. Dies muss in der Verordnung ergänzt werden, so die GRÜNE Uri. Ausserdem müssen als strukturelle Anpassungen auch die Erhaltung und Neuanlegung von Kleinstrukturen wie Wildhecken oder Naturteichgebiete zur Biodiversitätsförderung mittels Investitionshilfen abgegolten werden.
Im regierungsrätlichen Vorschlag zum Spar- und Massnahmenpaket sollen wirksame Klimaschutzmassnahmen in der Landwirtschaft – und nur in der Landwirtschaft – gestrichen werden. Gleichzeitig wird der Klimaschutz in die Landwirtschaftverordnung eingearbeitet. Die GÜRNE Uri kritisiert diesen Widerspruch. Es ist kein Wille erkennbar, die Landwirtschaft ernsthaft in die Pflicht zu nehmen. Dies ist eine Ungleichbehandlung mit allen anderen Akteuren, welche Klimaschutzmassnahmen umzusetzen haben.
Medienmitteilung Vernehmlassungsanwort GRÜNE Uri zur Landwirtschaftsverordnung
Stellungnahme GRÜNE Uri zur Revision der Landwirtschaftsverordnung