Mit der Revision des kantonalen Energiegesetzes will der Regierungsrat die Mustervorschriften 2014 der Energiedirektorenkonferenz ins kantonale Recht integrieren. Ein erster Anlauf scheiterte 2016 am Landrat. Die GRÜNEN Uri fordern nun, dass die kantonale Gesetzesrevision nicht nur den Energieartikel der Bundesverfassung, sondern auch das CO2-Gesetz des Bundes berücksichtigen soll. Dies erfordert aber insgesamt eine schnellere Gangart.

Erneuerbar Heizen

Die GRÜNEN Uri begrüssen es sehr, dass der Kanton Uri beim Heizungsersatz grundsätzlich nur noch erneuerbare Lösungen will. Gemäss dem Entwurf des Regierungsrates könnten aber weiterhin fossil betriebene Heizungen installiert oder bestehende durch gleichartige Anlagen ersetzt werden, wenn andere Systeme weniger wirtschaftlich sind. Vorstandsmitglied Valentin Schmidt: «Dies widerspricht der Klimazielsetzung, die Netto Null bis 2050 anstrebt. Die Neuinstallation von fossil befeuerten Heizungen soll nach unserer Meinung ab 2025 definitiv nicht mehr zulässig sein.» Um Strom effizienter nutzen zu können, sollen nach Meinung der GRÜNEN auch elektrische Widerstandsheizungen möglichst schnell eliminiert werden. Ein Stromsparpotenzial orten die GRÜNEN auch bei den Lichtreklamen. Deren Betriebszeit soll – auch zur Reduktion der Lichtverschmutzung – eingeschränkt werden.

Eigenstromerzeugung bei Neubauten

Die GRÜNEN begrüssen es, dass der Kanton Uri bei Neubauten die Pflicht zur Eigenstromerzeugung einführen will. Die Ersatzabgabe sollte jedoch auf realistische CHF 2500.- statt nur CHF 1000.- pro fehlendes kW Leistung festgesetzt werden. Damit soll dem Kanton oder Dritten ermöglicht werden, andernorts die entsprechende Menge Solarstrom zu erzeugen. Nicht nachzuvollziehen ist, dass der Regierungsrat die Pflicht zur Eigenstromproduktion auf maximal 30 kW Anlagenleistung begrenzen will, was nur rund 150 Quadratmetern Dachfläche entspricht. Gerade auf grösseren Dächern kann aber relativ billig Strom erzeugt werden.

Fossilstom nur für Notstromerzeugung

Fossil betriebene Stromerzeugungsanlagen sollen grundsätzlich nur noch für die Notstromerzeugung zugelassen sein, fordern die GRÜNEN. Auch Rechenzentren, Produktionsanlagen für digitale Währungen etc. sind Grossverbraucher von Strom. Deren Bewilligung sei deshalb an das Vorhandensein einer eigenen PV- oder Windkraftanlage zu binden. Bestehende zentrale Wassererwärmer, die ausschliesslich direkt elektrisch beheizt werden, sind nach Ansicht der GRÜNEN schon in zehn statt erst in fünfzehn Jahren zu ersetzen.

Der Kanton als Vorbild

Der Kanton möchte in Energiesachen Vorbild sein. Das fordert aber einen ehrgeizigeren Zeitplan als das allgemeingültige «Netto Null 2050». Die GRÜNEN schlagen 2030 als Ziel vor. Für neue kantonale Gebäude soll zudem der höhere Standard Minergie-P Eco oder Minergie-A als Massstab gelten.

Fernwärme in den Richtplan

Landrat und Vorstandsmitglied Raphael Walker sieht weitere wichtige energiepolitische Handlungsfelder, die im Vorschlag des Regierungsrates nicht abgesprochen sind: «Wir schlagen vor, dem Regierungsrat die Möglichkeit zu geben, in der Richtplanung Zonen mit Anschlusspflicht an Fernwärmenetze festzulegen, Lufttransporte von Personen und Material für Freizeitaktivitäten zu verbieten, die geltenden Steuerabzüge für Pendler*innen mit privaten Benzin- und Diesel-Fahrzeugen aufzuheben und die Motorfahrzeuge nach Leistung, Gewicht und Ausstoss von Klimagasen zu besteuern.»

Rückstellungen für die Gebäudesanierung

Neue Häuser sollen wie von der Energiedirektorenkonferenz vorgegeben einen Energiebedarf «nahe Null» aufweisen, nicht nur gemäss dem «Stand der Technik» gebaut und ausgerüstet werden. «Darüber hinaus», so Martina Wüthrich von den GRÜNEN, «soll die Verwendung von klimaneutralen oder mindestens treibhausgasarmen Baumaterialien mit dem Gebäudeprogramm gezielt gefördert werden.» Viele Gebäude werden nicht energetisch saniert, weil den Eigentümer*innen die notwendigen Rückstellungen fehlen. Eigentümer*innen von «Energieschleuder-Gebäuden» sollen deshalb verpflichtet werden, jedes Jahr einen gewissen Betrag für die energetische Sanierung ihres Gebäudes zurückzulegen.

 

Altdorf, 25. Februar 2021