Velorouten nicht nur planen
Medienmitteilung, Altdorf, 15. August 2012
Die Grünen begrüssen den Erlass eines Strassengesetzes und insbesondere die Integration der Radwege und die Schaffung von kantonalen und gemeindlichen Strassenplänen. Sie fordern aber für Velorouten und Veloabstellanlagen konkrete Umsetzungstermine und die Festle- gung von Standards.
Nach Ansicht der Grünen genügt es nicht, wenn Pläne erlassen werden. Im Bereich der Veloinfrastrukturen hat der Kanton Uri so viel Nachholbedarf, dass diesbezüglich auch Umsetzungsfristen für den Bau dieser Anlagen gesetzt werden müssen. Dies fordern die Grünen in der Vernehmlassung zum kantonalen Strassengesetz. Nach Meinung der Grünen sollen im Prinzip alle Kantonsstrassen (also die Hauptverbindungen zwischen den Gemeinden bzw. Dörfern) einen Radweg aufweisen. Für Strassen, auf denen kein Alltagsveloverkehr stattfindet, soll der Gesetzgeber Ausnahmen definieren können (z.B. Isleten – Isenthal).
Wo aus räumlichen oder baulichen Gründen ein Radweg nicht direkt an der Kantonsstrasse entlang geführt werden kann, soll nach Vorstellungen der Grünen der Kanton zuständig sein, abseits der Kantonsstrasse einen entsprechenden Weg zu bauen bzw. einen vorhandenen Weg entsprechend zu widmen und zu unterhalten. Sonst entsteht unter Umständen die Situation, dass eine Gemeinde für einen Radweg zur Nachbargemeinde zuständig wird, während eine andere Gemeinde die Veloverbindung zur Nachbargemeinde vom Kanton finanziert erhält. Lösen lässt sich die Problematik, wenn man den Kanton für die Hauptradwege als Verbindungen zwischen den Dörfern und die Gemeinden für das ergänzende Netz innerörtlicher Radwege für zuständig erklärt. Zur Infrastruktur für Velos gehören ge- mäss Vernehmlassungsantwort der Grünen auch die Abstellplätze und Unterstände, zu deren Bau die Gemeinden verpflichtet werden sollen.
Im Weiteren fordern die Grünen, dass bei allfälligen Gemeindefusionen für jedes Dorf und nicht nur für jede Einwohnergemeinde ein Anschluss ans Kantonsstrassennetz durch den Kanton gewährleistet werden muss. Sie plädieren deshalb auch dafür, die Festlegung des Kantonsstrassennetzes in der Kompetenz des Landrates zu belassen. Zu einem neuen Strassengesetz gehört mach Meinung der Grünen auch der Grundsatz, dass Strassen behindertengerecht gebaut werden sollen.