Gestützt auf Artikel 115ft GO wird der Regierungsrat beauftragt, dem Landrat eine Vorlage für eine zeitlich beschränkte Erhöhung der Kantonssteuern auf sehr hohe Einkommen und Vermögen, zum Ausgleich der Kosten und Mindereinnahmen infolge der Covid-19 Pandemie, vorzuschlagen.

Begründung
Die Bewältigung der COVID-19 Pandemie ist für den Kanton und die Gemeinden mit sehr hohen Kosten verbunden. Es ist voraussehbar, dass sowohl die Finanzen des Kantons und auch der Gemeinden für längere Zeit belastet sein werden. Mit einer zusätzlichen Steuerabgabe wird ein gewisser sozialer Ausgleich erreicht. Ein Teil der Arbeitnehmer*innen, Kleingewerbetreibenden, Selbstständigen etc. zahlen einen hohen Preis für die Kosten dieser Krise. Sie erhalten nur noch einen Teil des Lohnes, viele stehen vor einer existenziellen Bedrohung und einige mussten bereits Konkurs anmelden. Der Staat unterstützt die Unternehmungen grosszügig mit Bürgschaften und zahlt erhebliche soziale Kosten (Sozialversicherungen). Deshalb ist es nur gerechtfertigt, wenn ein sozialer Ausgleich geschaffen wird, und der Staat sich dort die Mittel beschafft, wo sie vorhanden sind.
Total rechnet der Regierungsrat für 2020, gemäss Erläuterungen zur Kantonsrechnung, mit finanziellen Auswirkungen von rund 10 Millionen Franken. Wovon rund 5.5 Mio. Franken durch die Ausschüttung der Nationalbank aufgefangen wurden. Auch 2021 wird die Kantonsrechnung durch Covid-19 belastet werden. Wie hoch diese sein werden, ist zurzeit noch nicht absehbar. Ebenso wenig, ob die Nationalbank wieder so grosszügige Ausschüttungen tätigen wird.

Durch eine zeitlich limitierte Solidaritätsabgabe auf hohe Einkommen und Vermögen könnte der Kanton genügend Mittel für Covid- 19 Massnahmen und Entschädigung von wirtschaftlich betroffenen Branchen und Personen bereitstellen, ohne den normalen Finanzhaushalt des Kantons zu beeinträchtigen und ein Sparprogramm lancieren oder den Steuerfuss für alle erhöhen zu müssen.

Die Steuerstatistik 2016 (die neusten verfügbaren Daten, Uri in Zahlen 2019) zeigt, dass 63 Steuerpflichtige (0,3%) ein Einkommen von mehr als 300’000 Franken versteuern (in der Summe 41 Millionen Franken bzw. 5,6% der gesamten Urner Einkommen bzw. durchschnittlich 650’000 Franken pro Person). Eine Sondersteuer von z. B. zusätzlichen 10% auf diese hohen Einkommen würde also rund 4 Millionen Franken einbringen . Zum Vergleich: Der normale Steuersatz beträgt heute je nach Gemeinde zw. 14 und 17% Prozent (Summe von Kanton, Gemeinde und Kirche).

Nach der gleichen Statistik versteuern 191 Personen (0,9%) im Kanton Uri ein Vermögen von über 3 Millionen Franken (in der Summe 1,4 Milliarden bzw. 32,3% der gesamten Vermögen bzw. durchschnittlich 7,4 Millionen pro Person). Eine Sondersteuer von z. B. zusätzlich 1 Promille auf diesen hohen Vermögen könnte also 1,4 Millionen Franken einbringen. Der normale Steuersatz auf Vermögen beträgt heute je nach Gemeinde ca. 2,2 bis 2,6 Promille (Summe von Kanton, Gemeinde und Kirche).

Die Dauer der temporären Steuererhöhung auf die höchsten Einkommen und Vermögen kann an die Entwicklung der Kantonsfinanzen infolge der Pandemie angepasst werden. Denkbar ist auch eine Abstufung der Tarife je nach Höhe der Einkommen und Vermögen. Die obigen Zahlen sind nur eine Musterberechnung des Potentials.

Hier geht es zum Motionstext und der Antwort des Regierungsrates