Ausgangslage
Die Biodiversität ist in der ganzen Schweiz in starkem Rückgang. Ihre vielfältigen Leistungen für den Menschen, die Wirtschaft und die Natur sind gefährdet.

Für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kulturland zahlt der Bund via Direktzahlungsverordnung Gelder an die Landwirtinnen und Landwirte. Für den Naturschutz auf der übrigen Fläche ist der Kanton in der Pflicht, die geltenden Gesetze zu vollziehen.

Seit 2008 sind Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen das zentrale Instrument zur partnerschaftlichen Umsetzung des Naturschutzes in der Schweiz. Bund und Kantone verständigen sich hierfür alle vier Jahre, welche Leistungen ein Kanton erbringt, um einen Beitrag an die gesamtschweizerische Schutz- und Förderstrategie zu leisten. Gleichzeitig verpflichtet sich der Bund, die Kantone entsprechend finanziell zu unterstützen. In den individuellen Programmvereinbarungen werden die Leistungen des entsprechenden Kantons sowie der finanzielle Beitrag festgelegt.

Über den Zustand der Arten und Lebensräume und den Zustand schützenswerter Flächen liegen aus unserem Kanton gewisse Daten vor. Für den finanziellen Einsatz von Bund und Kanton für die Biodiversität auf unserem Kantonsgebiet sind die Grundlagen aber nicht einfach zugänglich.

Antrag
Gestützt auf Art. 127 ff. der Geschäftsordnung des Urner Landrats wird der Regierungsrat ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:

Im Rahmen der NFA-Programmvereinbarungen 2016-2019 und jeweils für die drei Programmbereiche «Arten, Biotope, Moorlandschaften, Vernetzung und ökologischer Ausgleich», «Revitalisierung» und «Waldbiodiversität»:

  1. Welche programmspezifischen Rahmenvorgaben finanzieller Art hat der
    Bund dem Kanton Uri gemacht?
  2. In welcher Höhe (CHF) hat der Kanton Uri beim Bund ein Gesuch um finanzielle Unterstützung in den drei obengenannten Bereichen eingereicht?
  3. Welche Beträge (CHF) wurden mit dem Bund schliesslich pro Programmbereich ausgehandelt?
  4. Wie viele Mittel (CHF) investierte der Kanton Uri während der Programmperiode effektiv?
  5. Mit welchen Beträgen unterstützte der Bund die Investitionen des Kantons
    Uri während der Programmperiode effektiv?

Im Rahmen der NFA-Programmvereinbarungen 2020-2024 und jeweils für die Programmbereiche «Naturschutz», «Revitalisierung» und den Teilbereich «Waldbiodiversität»:

  1. Welche programmspezifischen Rahmenvorgaben finanzieller Art hat der
    Bund dem Kanton Uri gemacht?
  2. In welcher Höhe (CHF) hat der Kanton Uri beim Bund ein Gesuch um finanzielle Unterstützung in den drei obengenannten Bereichen eingereicht
  3. Welche Beträge (CHF) wurden mit dem Bund schliesslich pro Programmbereich ausgehandelt?

Hier geht es zum Interpellationstext und der Antwort des Regierungsrates