Interpellation Hindernisfreier Zugang zum Urner ÖV in zwei Jahren
Am 17. November 2021 reichte die GRÜNE Landrätin Eveline Lüönd folgende Interpellation ein:
Mobilität ist eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Mobil zu sein ermöglicht es beispielsweise eine Ausbildung zu absolvieren, berufstätig zu sein, soziale Kontakte zu pflegen und Freizeitangebote zu nutzen. Für Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Senior*innen und Menschen mit viel Gepäck oder Kinderwagen ist es elementar, dass sie das System des öffentlichen Verkehrs gleichberechtigt und autonom nutzen können – oder bei Bedarf Zugang zu Fahrdiensten haben. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verlangt, dass der Verkehr (ÖV) ab 2024 hindernisfrei nutzbar sein soll. Dies bedingt u. a. eine flächendeckende Anpassung der Bushaltestellen, insbesondere die Perronerhöhung auf 22 Zentimeter. Der neue Busbahnhof des Kantonsbahnhofs beispielsweise, wird dank der Beteiligung der Auto AG Uri, ProCap Uri und des Kantons hindernisfrei sein.
Die Frist dazu läuft bereits seit 18 Jahren. Mit anderen Worten gesagt, ab 2024 wird diese Gesetzesnorm beschwerdefähig.
Es interessieren uns deshalb folgende Fragen in diesem Zusammenhang:
- Wie sieht der genaue Fahrplan für die Umsetzung sowie Planung entlang des Kantonsstrassennetzes aus bis zur und nach der Frist aus?
- Welche Massnahmen plant der Kanton, um die Umsetzung dieses Behindertengleichstellungsgesetztes in Bezug ÖV weiter voranzutreiben?
- Nach welchen Kriterien werden die Anpassungen für die Umsetzung des hindernisfreien Zugangs der Haltestellen priorisiert?
- Wie wurden und werden die Gemeinden bei der Umsetzung unterstützt und kontrolliert?
- Wie werden die Busbetriebe, die wohl die beste Übersicht vor Ort haben, in die Planung miteinbezogen? Wie werden Menschen mit Behinderung in die Planung einbezogen?
Hier geht es zum Interpellationstext und der Antwort des Regierungsrates