Die Vorlage geht auf eine Motion von SP-Landrat Viktor Nager zurück, welche von der Fraktion SP/Grüne einstimmig unterstützt worden ist. Die Fraktion hat sich sowohl über die wohlwollende Stellungnahme der Regierung, als auch über die sehr deutliche Zustimmung des Landrats in der Mai-Session 2020 (40:15 ja-Stimmen für die Erheblich-Erklärung) gefreut.

Nun liegt der Vernehmlassungsentwurf vor, welcher eine Änderung der Verfassung des Kantons Uri sowie eine Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG) umfasst. Der Regierungsrat hat nach unserer Meinung umfassend und einleuchtend dargestellt, dass diese Änderungen zeitgemäss und richtig sind. Wir möchten die aufgezeigten Argumente an dieser Stelle nicht wiederholen, stellen uns aber voll und ganz dahinter. Die Zeit ist reif für das aktive Stimm- und Wahlrecht 16. Unsere Jugendlichen verdienen unser Vertrauen.

Der Regierungsrat zeigt auf, dass sich bei einer Einführung für die Gemeinden einige kleine Veränderungen und ein überschaubarer Mehraufwand ergeben würden. Nach Meinung der GRÜNEN Uri sind diese aber verkraftbar und auch die finanziellen Mehraufwendungen wären tragbar. Sie sind in Abwägung mit den politischen und gesellschaftlichen Vorteilen einer Einführung des Stimm- und Wahlrechts 16 nicht entscheidend.

Inzwischen hat der Nationalrat in seiner September-Session einer praktisch gleich lautenden Vorlage ebenfalls zugestimmt. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Thematik auf breiter Ebene erkannt ist und dass auch auf Bundesebene bei der Beurteilung von Stimmrecht 16 ein deutliches Umdenken stattgefunden hat. Sollte die Einführung auf Bundesebene Tatsache werden, würden auch die Mehraufwendungen der Gemeinden praktisch entfallen.

Dem oft gehörten Argument des mangelnden politischen Interesses der Jugendlichen möchte wir Folgendes entgegenhalten: Das Interesse an der Politik ist auch bei älteren Generationen nicht gross, wie sich meist an der Stimmbeteiligung zeigt. Trotzdem kommt niemand auf die Idee, die älteren Menschen vom Stimmrecht auszuschliessen. Bei den ganz alten Menschen dürfte die Teilnahme gesundheitsbedingt noch geringer sein. Durch Schlagworte verführbar sind leider alle Generationen. Die «Internet-Generation» (zu der heute fast alle unter 50 gehören) ist diesem Risiko noch mehr ausgesetzt (Stichwort fake-news). Das Problem lässt sich aber nicht durch einen Ausschluss einzelner Altersklassen vom Stimmrecht lösen. Nötig wären eher Massnahmen im Bereich Medienkompetenz.

Der Kanton Uri erhält mit dieser Vorlage die Gelegenheit, sich schweizweit als fortschrittlichen und jugendfreundlichen Kanton zu präsentieren. Nach Ansicht der GRÜNEN Uri wird dadurch das Image unseres Kantons gestärkt. Er unterstreicht seine Standortattraktivität für innovative Betriebe und sendet ein positives Signal für dringend benötigte qualifizierte Fachkräfte.

Die GRÜNEN Uri unterstützen sowohl die vorgeschlagene Verfassungsänderung als auch die Gesetzesänderung (WAVG). Sie regen aber folgende sprachliche Anpassung an: An Stelle des Begriffs «wahlfähig» sollte der Begriff «wählbar» gesetzt werden. Wir meinen, dass dieser Begriff, welcher übrigens auch in der Bundesverfassung zur Anwendung kommt, klarer und verständlicher ist.

 

Die Vernehmlassungsantwort als PDF

 

Altdorf, 16. November 2020