Für Besitzer*innen einer privaten PV-Anlage bedeutet diese Änderung, dass die Einnahmen des produzieren Stroms zurück gehen. Ausserdem braucht es zum Teil kostenintensive technische Anpassungen, die von den PV-Anlagen-Besitzer*innen getragen werden müssen, wie z.B. das Auswechseln des Wechselrichters, den Einbau eines Stromspeichers oder eines Energiemanagementsystems. Wer zudem sparsam mit der Energie haushaltet und so einen Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauchs leistet, oder eine grosse eigene Anlage finanziert hat für eine nachhaltige Zukunft, wird abgestraft.

In den letzten Jahren wurde die Installation von PV-Anlagen gefördert im Sinne eines Wandels hin zu erneuerbaren Energien. Auch in der Gesamtenergiestrategie 2030 und im Klimaschutzkonzept des Kantons Uri nimmt die Umstellung auf erneuerbare Energien einen hohen Stellenwert ein.

Derzeit wird auf der Sidenplangg eine riesige PV-Anlage für eine Produktion von rund 8 Megawatt gebaut.

Gestützt auf Art. 130ff. Der Geschäftsordnung des Landrats ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gilt die Einschränkung auf 70% der Modulleistung für alle Solarstrom produzierenden Anlagen, also auch für die Sidenplangg?
  2. Falls ja, wer kontrolliert diese Einschränkungen unabhängig?
  3. Sind Projekte zum Bau von Energiespeichern geplant, um das Energienetz zu Spitzenzeiten zu entlasten und den produzierten nachhaltigen Strom nutzen zu können?
  4. Wenn ja, welche und in welchem zeitlichen Rahmen?

Hier geht es zur Kleinen Anfrage und der Antwort des Regierungsrats