Motion «Veloabstellplätze und autoreduziertes Wohnen»
Gestützt auf Artikel 115 ff der Geschäftsordnung des Landrats wird der Regierungsrat aufgefordert, dem Landrat eine Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vorzulegen. Im PBG soll neu auch der Bedarf an Veloabstellplätzen sowie Abstellplätzen für Veloanhänger und Spezialvelos bei Wohnbauten, Geschäften, Restaurants, Betrieben, Sportstätten etc. nach neuen Erkenntnissen und Normen verbindlich geregelt werden. Dabei ist auf die unterschiedliche Bedeutung des Fahrrads in den Gemeinden im Talboden und in den Tälern Rücksicht zu nehmen.
Neu soll im PBG auch die Schaffung von Siedlungen mit autoreduziertem Wohnen (Siedlungen mit Mobilitätskonzept) ermöglicht werden, in denen zugunsten von zusätzlichen Veloabstellplätzen reduzierte Anforderungen an Autoabstellplätzen gelten.
Begründung
Das kantonale Planungs- und Baugesetz verlangt, dass «bei neuen Bauten und Anlagen sowie bei wesentlichen Umbauten, Erweiterungen oder Zweckänderungen von bestehenden Bauten und Anlagen in angemessener Nähe auf privatem Grund die für Fahrzeuge erforderlichen Abstellplätze zu erstellen und dauernd zu erhalten seien. Unter Umständen können die Behörden auch bei bestehenden Bauten die Schaffung von Abstellplätzen fordern oder
Beiträge an öffentliche Anlagen verlangen. Das Reglement zum PBG führt diese allgemein formulierten Bestimmungen nicht weiter aus. Die Gemeinden interpretieren den Begriff «Fahrzeuge» in ihren Bau- und Zonenordnungen ausschliesslich als Personenwagen. Nur Altdorf kennt auch Vorschriften für Veloabstellplätze. Die geforderte Anzahl ist mit einem Abstellplatz pro Wohnung allerdings ungenügend und nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen entsprechend. Autoreduziertes Wohnen ist im PBG nicht vorgesehen.
Velos und E-Bikes sind eine bequeme, schnelle und umweltschonende Alternative zum Auto und nehmen heute auch in der Freizeit eine wichtige Rolle ein. Im Kanton Uri stammen 75% der Stickoxid-Emissionen und 46% der PM10 aus dem Verkehrsbereich. Gemäss dem kantonalen Treibhausgasinventar ist der Verkehrssektor mit 53% auch für den weitaus grössten Teil der Treibhausgasemissionen in Uri verantwortlich (ohne Transitverkehr: 23%).
Das kantonale Klimaschutzkonzept hält deshalb fest: «Auf lokaler Ebene sind Velofahren oder Zufussgehen geeignete Mittel, um ohne motorisierte Unterstützung mobil zu sein und Emissionen zu vermeiden.» Und es fordert in Teilziel M-3: «Der Fuss- und Veloverkehr wird gestärkt.» 3 Verfügbarkeit und bequeme Erreichbarkeit der Velos und somit die Parkierung ist (neben sicheren Velorouten) eine wichtige Voraussetzung für deren Nutzung. Neben normalen Velos in grösserer Anzahl sind auch immer mehr E-Bikes und Mountain-Bikes mit breitem Lenker sowie umweltschonende Lastenvelos und Veloanhänger im Einsatz, die im privaten wie im öffentlichen Raum Abstellplätze benötigen.
Die bestehenden VSS-Normen geben Anhaltspunkte für die Planung von Veloabstellanlagen. Zukünftig sollen die Normen für den Platzbedarf pro Velo vergrössert werden. Das vom ASTRA herausgegebene Handbuch «Veloparkierung>> soll 2026 überarbeitet und den neuen Verhältnissen angepasst werden. Fachleute gehen heute davon aus, dass ein Veloabstellplatz pro Zimmer nötig ist, wobei die Küche mitgezählt wird (Bern: 1,5!). 20% sind für Lastenvelos und Anhänger zu reservieren. In Siedlungen mit Mobilitätskonzept mit autoreduziertem Wohnen sind zusätzliche Veloständer einzuplanen, dafür kann auf die meisten Autoparkplätze verzichtet werden.