Kleine Anfrage der SP/Grüne-Fraktion zur Rolle der eingesetzten Projektgruppe zur Entwicklung des Areals Isleten
Im Februar 2025 hat der Regierungsrat eine Projektgruppe zur Entwicklung des Areals lsleten eingesetzt. Gemäss einer Medienmitteilung vom 20. Mai 2025 sind in dieser Gruppe Fachpersonen aus Raumplanung, Umwelt, Verkehr, Denkmalpflege, Standeskanzlei und den betroffenen Gemeinden Seedorf und lsenthal vereint. Der Fokus ihres Auftrags lag damals bei der Anpassung des kantonalen Richtplans, welche aufgrund der Projektidee der lsen AG erforderlich wird.
Wie am 12. Februar 2026 einer Mitteilung der Regierung sowie anschliessend aus den Medien zu vernehmen war, liegt nun der Vorprüfungsbericht des Bundes zum Richtplan Kanton Uri im Gebiet lsleten vor. Das Fazit des Bundes kommt äusserst eindeutig und mit konkreten Forderungen daher: «Für das Vorhaben in seiner aktuellen Ausgestaltung sei die grundsätzliche Machbarkeit[ … ] nicht gegeben.» Laut Vorprüfungsbericht ist für die Machbarkeit, nebst vielen weiteren umfassenden Anpassungen, auf den landseitigen Bootshafen zu verzichten und die bauliche Dichte zu reduzieren. Dieses Fazit folgt auf eine Ortsbegehung von Fachpersonen des Bundes durch Vertreter:innen des ARE, BAFU und BAK sowie der ENHK und der EKD. Laut einer Aussage von Investor Samih Sawiris an der öffentlichen Projektvorstellung im März 2024 könne das Projekt aus wirtschaftlichen Gründen jedoch nicht weiter verkleinert werden.
Die Sachlage scheint klar: Entweder gibt es eine Projektanpassung unter Berücksichtigung der vom Bund eingebrachten Massnahmen, oder das Projekt kommt nicht zum Fliegen. Öffentliche Gelder und Ressourcen in ein Projekt zu investieren, das nicht den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht und dessen Umsetzbarkeit stark in Frage gestellt wird, scheint nicht sehr verantwortungsvoll. Ein logischer Schritt wäre, dass die eingesetzte Projektgruppe ihre Arbeit einstellt, bis sich die lsen AG entschieden hat, wie es weitergehen soll. Sämtliche weiteren Behördentätigkeiten im Zusammenhang mit dem lsleten-Projekt wären auf ein Minimum zu reduzieren.
Im Sinne von Artikel 130 ff. der Geschäftsordnung des Landrats (RB 2.3121) bitten wir im Namen der SP/GRÜNEN-Fraktion den Regierungsrat und die Beantwortung folgender Fragen:
- Besteht die Anfang 2025 eingesetzte Projektgruppe nach wie vor? Falls ja, wie setzt sie sich aktuell zusammen (Anzahl Personen aus welchen Fachstellen) und mit welchen Auftragsschwerpunkten beschäftigte sie sich im vergangenen Jahr?
- Welchen Aufwand (zeitlich, personell, finanziell) brachten sämtliche mitdem Projekt der lsen AG in Zusammenhang stehenden Arbeiten im vergangenen Jahr für a) einerseits die Projektgruppe selbst und b) andererseits die Behörden insgesamt mit sich (Koordination mit sämtlichen Beteiligten, raumplanerische Verfahren, Durchführung von Abklärung und ggf. Einholung von Stellungnahmen/ Gutachten, etc.)?
- Stellt die Projektgruppe ihre Arbeit mit dem nun vorliegenden Vorprüfungsbericht des Bundes zum Richtplanim Gebiet lsleten (fehlendes Kosten-Nutzen-Verhältnis) ein, bis ein Entscheid der lsen AG über das weitere Vorgehen vorliegt? Falls nein, weshalb nicht und was wäre ihr zukünftiger Auftrag?
- Wie rechtfertigt der Regierungsrat die geplanten, umfassenden Anstrengungen (u. a. Begehung vor Ort mit UVEK-Vorsteher Albert Rösti) für ein mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht bewilligungsfähiges Projekt, für welches Stand heute weder ein nachgewiesener Volkswille noch ein konkreter Auftrag an die Regierung vorliegt? Was sind die konkreten Ziele, die sich der Regierungsrat für diese Begehung setzt?
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