Interpellation zur Umsetzung des Veloweggesetzes des Bundes und des kantonalen Radgwegkredits
Seit dem 1.1.2023 ist das Veloweggesetz des Bundes in Kraft. Es fordert u.a. die Bezeichnung von Fachstellen für Velowege und die Festlegung von deren Aufgaben (Art. 17), das Festhalten der Velowegnetze für Alltag und Freizeit in Form von Plänen bis Ende 2027 (Art. 5 und Art. 19) und die Umsetzung der Pläne bis Ende 2042 (Art.19). Gemäss Umfrage des Bundesamts für Strassen (ASTRA) vom Juli 2025 ist in Uri zwar eine Fachstelle für alle drei Bereiche (Velo im Alltag, Velowandern und Mountainbiken) festgelegt, aber nur für die Mountainbike-Fachstelle wurden die Aufgaben definiert. Gemäss Umfrage ist in unserem Kanton auch nicht geklärt, welche Gesetzesanpassungen im Bereich Alltagsvelofahren und Velowandern aufgrund des nationalen Veloweggesetzes notwendig sind und kein Zeitplan für die entsprechenden Gesetzesanpassungen festgelegt. Ebenso wenig steht für diese Bereiche eine verbindliche Velowegnetzplanung in Aussicht.
Der Landrat hat 2020 den Vorschlag des Regierungsrates für einen Kredit zum Bau von Radwegen im Sinne einer Etappierung auf die Hälfte reduziert. Priorisiert wurden die Verbindungen Altdorf – Seedorf (teilweise im Bau), Reussbrücke Attinghausen (umgesetzt) und Attinghausen – Schattdorf (Weg entlang der Stillen Reuss, teilweise umgesetzt). Das Volk hat dem reduzierten Kredit am 27.9.2020 zugestimmt. Im Sparprogramm 2024 haben Regierungsrat und Landrat diese Kredite jedoch für die Jahre 2029 und 2030 um 330’000 Franken gekürzt (Massnahme F03, Unterbruch Radwegausbau).
Entgegen der Tabelle in der Abstimmungsbotschaft vom 27.9.2020 (S. 87), die für die Seedorferstrasse einen Radweg von der Reussbrücke «bis Kornmattstrasse» vorsieht, wurde bei der Planauflage zum Radweg Seedorferstrasse kein Projekt für den gefährlichen Abschnitt Byfangweg bis Kornmattstrasse (Unterführung SBB) aufgelegt. Für den Radweg Attinghausen – Schattdorf fehlt bisher ein Projekt für die Querung des Schächens und damit den Anschluss an die Attinghauserstrasse. Im Regierungsprogramm 2024–2028 steht: «Wir optimieren das Angebot im öffentlichen Verkehr, bauen das Radwegnetz aus und verbessern den Modalsplit zugunsten von klimafreundlichen Verkehrsträgern.» Damit bestätigt der Regierungsrat die Wichtigkeit der Massnahmen zugunsten des Veloverkehrs für Umwelt und Klima.
Der Regierungsrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben:
1. Welches ist die kantonale Fachstelle für das Velo im Alltag und das Velowandern?
2. Wann gedenkt der Regierungsrat, die Aufgaben dieser Fachstelle zu definieren?
3. Wann gedenkt der Regierungsrat, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des Veloweggesetzes des Bundes dem Landrat vorzulegen?
4. Wann wird der Kanton Uri die vom Bund geforderte Velonetzplanung umsetzen?
5. Wann erfolgt die Planauflage für den vom Volk 2020 beschlossenen Radweg–Abschnitt Byfangweg bis Kornmattstrasse an der Seedorferstrasse?
6. Wann wird der Radweg Attinghausen – Schattdorf (Riedstrasse) westlich der Bahnlinie mit einer Brücke über den Schächen an die Attinghauserstrasse angebunden?
7. Wann gedenkt der Regierungsrat, dem Landrat und dem Volk ein Kreditbegehren für die zurückgestellte zweite Etappe des Radwegausbaus vorzulegen?
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