Initiative «Isleten für alle»
Der Investor Samih Sawiris plant an der Isleten auf dem ehemaligen Cheddite-Areal ein Marina-Projekt mit Bootshäfen, Hotel- und Apartement-Anlagen. Die GÜNEN Uri wollen mit der Isleten-Initiative erreichen, dass die Nutzung der letzten grünen Erholungsgebiete am Urnersee für alle offen ist.
Weil der Regierungsrat trotz zweier Petitionen mit zusammen 10’000 Unterschriften offenbar die Überbauung der Isleten favorisiert und fördert, haben die GRÜNEN Uri die kantonale Volksinitiative «Isleten für alle» lanciert und am 28. Juni 2023 mit 1953 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Unsere Forderungen:
Die unterzeichneten Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Uri reichen gestützt auf Artikel 27 und 28 der Kantonsverfassung folgende Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:
- Der Kanton erlässt eine gesetzliche Regelung der Nutzung des Deltas des Isentalerbachs zwischen dem Nordportal des Schilteggtunnels und dem Südportal des Harderbandtunnels sowie dem Tobel.
- Diese definiert das Gebiet innerhalb der Landschaftsschutzzone Vierwaldstättersee als grossenteils öffentlichen, naturnahen Naherholungsraum mit Wald-, Natur- und Gewässerraumzonen sowie weiteren Zonen entsprechend diesem Nutzungsziel.
- Neue Hotel- und Apartment-Gebäude sowie neue Bootshäfen sind nicht erlaubt. Weiterhin erlaubt sind die Nutzung bestehender Gebäude im bisherigen Rahmen oder ihre zonenkonforme Umnutzung sowie temporäres Camping auf einer Teilfläche. Vorhandene Schutzobjekte (Bäume, Baumgruppen, Gebäude) und industriegeschichtlich interessante Objekte sind zu erhalten.
Nach Andermatt der Urnersee?
Analyse im Magazin «Hochparterre» von Oktober 2023. » Jetzt lesen
«Isleten: Landschaftliche und baukulturelle Überlegungen – gefordert ist eine breite Diskussion» ein Beitrag des Landschaftsschutzverbands Vierwaldstättersee Jetzt lesen
Weitere Infos und Argumente
- Ausgangslage heute
- Welche Nutzung ist auf der Isleten heute möglich?
- Was plant Samih Sawiris?
- Und die Altlasten?
- Warum diese Initiative?
- Was fordert die Initiative?
- Warum eine allgemeine Anregung?
- Eingriff in die Gemeindeautonomie?
- Bedeutet die Initiative eine Enteignung?
- Wie geht es weiter?
Was ist die heutige Ausgangslage?
Der grösste Teil der Isleten auf dem Gebiet der Gemeinden Seedorf (Bauen) und Isenthal ist ein ehemaliges Industrieareal, auf dem früher Papier und später Sprengstoff produziert worden ist. Zuletzt wurde noch Nitroglycerin für medizinische Zwecke hergestellt. Von dieser früheren Nutzung sind noch einige Zeugnisse der Industriegeschichte unseres Kantons erhalten geblieben, so das älteste Fabrikgebäude des Kantons, ein Brunnen, welcher der Papierproduktion diente, eine Nitrieranlage und weitere Gebäulichkeiten zur Lagerung und Konfektionierung des Sprengstoffs sowie eine zentrale Heizung.
Zum Bestand des Areals gehören aber auch die Fabrikantenvilla, ein kleiner Bootshafen sowie ein Gebäude am See, das als Kantine für die ArbeiterInnen diente und auf der Fassade ein Gemälde von Heinrich Danioth aufweist. Heute sind in den Gebäuden einzelne Handwerksbetriebe und Wassersportvereine eingemietet. Ein Teil des Geländes wird für temporäres Camping benutzt.
Die Nutzung des Areals für die Sprengstoffproduktion machte aus Sicherheitsgründen grosse Distanzen zwischen den einzelnen Gebäuden und Einrichtungen notwendig. Deshalb zeigt sich das Areal heute nicht als graues Industriegebiet, sondern sehr grün. Es weist auch einen Bestand an wertvollen Hochstamm-Obstbäumen auf. Der Isentalerbach ist entsprechend den damaligen Vorstellungen des Hochwasserschutzes in ein enges Bett eingezwängt. Bei einer Änderung der Nutzung wird der Bachlauf einen gesetzeskonformen Gewässerraum erhalten, also breiter werden müssen.
Leider weist der Boden des ehemaligen Fabrikareals auch einige chemische Altlasten auf, die noch nicht entsorgt worden sind. Die Entsorgung ist Bedingung für eine weitere Nutzung des Geländes. Zum Grundstück der ehemaligen Fabrik gehören auch grosse Abschnitte des Seeufers sowie Wald und Felspartien um das Fabrikgelände herum. Ausserhalb des Cheddite-Areals befinden sich heute noch die Schiffstation, das Restaurant Seegarten, Parkplätze, Liegewiesen, die Strasse und die Spitze des Deltas. Die Cheddite AG hat ihr Grundstück der Isen AG verkauft, die wiederum Samih Sawiris gehört.
Die Isleten ist heute auch ein beliebtes, aber in der Ausdehnung sehr begrenztes Freizeitgebiet. Hier wird geschwommen, gepaddelt, gesurft, gerudert und geklettert.
Welche Nutzung ist auf der Isleten möglich?
Die Isleten gehört zum grossen Teil zur neuen Gemeinde Seedorf und liegt auf dem Boden der ehemaligen Gemeinde Bauen. Ein Teil südlich des Restaurants (Parkplatz, Liegewiese, Holzlagerplatz) gehört zur Gemeinde Isenthal. Die Fläche der Isleten nördlich des Bachs ist hauptsächlich Industriezone. Es bestehen aber auch ein paar Wohnzonen, Wald, Reservezonen, Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen, Freihaltezonen oder Gewässerraum. Nicht zu vergessen die Bauenstrasse und die Isenthalerstrasse.
Die Fabrikantenvilla und das Gemälde von Danioth sind geschützte Kulturobjekte. Geschützt sind auch einige Waldbestände und der Obstgarten. Die ganze Isleten gehört zum BLN-Gebiet Vierwaldstättersee. Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) schützt die wertvollsten Landschaften der Schweiz, schliesst aber eine beschränkte Nutzung nicht aus. Im BLN-Inventar wird zur Isleten erwähnt:
«Sie liegt auf einem Delta am Urnersee und am Eingang zum abgeschiedenen Isental. Bereits im 16. Jahrhundert wurde in Isleten Eisenerz abgebaut und verhüttet. Die Ortschaft war, obwohl erst seit den 1950-er Jahren auf dem Landweg erreichbar, lange Zeit ein bedeutender Industriestandort und gilt als Ausgangspunkt für die Industrialisierung des Kantons Uri.» Als Schutzziele werden definiert:
- 5.1 Die Berg- und Seenlandschaft des Urnersees mit dem Mosaik aus kulturlandschaftlichen und natürlichen Räumen erhalten.
- 5.2 Die unberührten und wenig erschlossenen Talflanken mit ihrem landschaftlich und ökologisch wertvollen Mosaik aus Felswänden, Felsfluren und Wald erhalten.
- 5.3 Die einzigartigen geologischen Profile sowie die Fels- und Geländeformen erhalten.
- 5.4 Die ungestörten Übergänge zwischen offener Seefläche, sanften Ufergebieten und unberührten Felswänden erhalten.
- 5.5 Die standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung, insbesondere die Bewirtschaftung der Wildheuplanggen, erhalten.»
Vor der Fusion von Bauen und Seedorf war die Isleten für den Bau von Zweitwohnungen tabu. Die zulässige Zahl an Zweitwohnungen war in der Gemeinde Bauen bereits erreicht. Durch die Fusion wurde dieses Hindernis beseitigt. Eine Nutzung zu touristischen Zwecken benötigt jedoch noch eine Anpassung des kantonalen Richtplans sowie der Nutzungsplanung der Gemeinde Seedorf und ev. Isenthal. Zonenplanänderungen erfordern die Zustimmung des Stimmvolks, der Gemeinden sowie des Regierungsrates.
Der aktuelle Richtplan sagt zum Tourismusgebiet Urnersee und somit auch zur Isleten:
«Das Tourismusgebiet Urnersee ist geprägt durch die Schifffahrt, das Wandern, den Wassersport und die kunsthistorischen Stätten. Die touristischen Aktivitäten verlangen keine grösseren Infrastrukturanlagen, weisen jedoch teilweise hohe Besucherfrequenzen auf. Der Bedeutung und Rolle von Seelisberg als Tourismusort wird dabei besondere Beachtung geschenkt. Der Kanton schafft zusammen mit den Seegemeinden Seelisberg, Bauen, Sisikon, Isenthal, Seedorf und Flüelen günstige Voraussetzungen für die Entwicklung der Tourismusgebiete am Urnersee. Dabei nimmt er insbesondere Rücksicht auf die ökologischen Besonderheiten und Anforderungen der Ufer und Naturschutzzonen dieser Gebiete. Bei der Weiterentwicklung des Tourismusgebietes Urnersee sind folgende Themen bedeutend:
- Erschliessung / Umsteigebeziehungen zur öffentlichen Schifffahrt
- Private Schifffahrt / Konzentration der Hafenanlagen
- Landschaftsschutz / Abstimmung mit BLN Gebiet Nr. 1606 Vierwaldstättersee
- Abstimmung mit Naturschutzgebieten und Entwicklung Reussdelta
- Öffentlicher Seezugang – Konzentration der intensiv genutzten Gebiete (Infrastrukturen, Hotellerie)»
Was plant Samih Sawiris?
Sawiris möchte die Isleten nach dem Vorbild von Marinas, die er an Küstenorten realisiert hat (El Gouna am Roten Meer in Ägypten, Lustica Bay am Mittelmeer in Montenegro), umbauen. Im nördlichen Teil des Deltas will er eine künstliche Bucht ausbaggern lassen, wo bis zu 50 Boote anlegen können. Darum herum sind rund 100 Apartments und mindestens ein Hotel mit etwa 50 Hotelzimmern vorgesehen. Am Seeufer sollen ein halbes Dutzend Villen zu stehen kommen. Die Rede ist auch von Restaurants und Geschäften. Das Gebiet südlich des Isentalerbachs soll unverändert bleiben.
Nach der Vorstellung von Samih Sawiris soll der Kanton die für das Projekt nötige Verlegung der Strasse an den Berghang finanzieren. Dieses Gebiet gilt heute allerdings teilweise als Gefahrenzone. Bereits hat der Kanton auf eigene Kosten einige Variantenstudien dazu gemacht. Die Marina-Pläne werden zu gewissen Zeiten massiven Mehrverkehr auf der Kantonsstrasse – auch durch Seedorf – verursachen. Zu andern Zeiten wird die Marina ein verlassenes Geisterdorf sein.
Und die Altlasten?
Das Cheddite-Areal wurde im Laufe der Jahrzehnte durch Sprengstoffe und Schwermetalle verschmutzt. Im Prinzip ist die Cheddite für diese Altlasten im Boden der Isleten verantwortlich. Einen grossen Teil des verschmutzten Bodens hat sie bereits saniert. Mit dem Kauf des Areals hat die Isen AG von Samih Sawiris die Verantwortung für die restlichen Altlasten übernommen. Die Kosten der verbleibenden altlastenrechtlichen Massnahmen werden auf einige Millionen Franken geschätzt (man spricht von 1-3 Millionen). Sind Altlasten z.B. unter bestehenden Gebäuden betroffen, so wird abgewogen werden müssen, ob diese saniert oder nur überwacht werden sollen. Sollte die Isleten-Initiative angenommen werden, so müsste eine neue Trägerschaft das Areal und damit auch die Verantwortung für die Altlasten übernehmen. Dies dürfte auch gelten, wenn der Kanton für die Ermöglichung des Marina-Projekts Flächen von Sawiris übernimmt, um die Kantonsstrasse an den Berghang zu verlegen.
Das Trinkwasser, das aus einer Fassung auf dem Areal (im Baumgarten) selbst stammt, kann weiterhin genutzt werden, sofern die Schutzzone darum herum nicht durch Bautätigkeiten tangiert wird. Beim Marina-Projekt ist aber genau diese Fläche durch den künstlichen See betroffen. Wenn die Trinkwasserversorgung für das Marina-Projekt ersetzt und für die vielen Häuser wohl auch massiv vergrössert werden muss, so ist dafür die Standortgemeinde Seedorf zuständig. Es müsste wohl mit grösseren Kosten gerechnet werden. Für einen naturnahmen Freizeitpark würden diese Kosten nicht anfallen.
Warum diese Volksinitiative?
Die GRÜNEN Uri und ein privates Flüeler Komitee haben 2022 je eine Petition gegen die Pläne des Investors Samih Sawiris eingereicht, der an zwei Standorten, in Flüelen und auf dem Delta des Isentalerbachs, künstliche Seen als Hafen, umgeben von Hotels und Apartmenthäusern, Geschäften, Restaurant und Villen bauen wollte. Rund 10’000 Personen habe die beiden Petitionen unterschrieben.
Der Investor hat inzwischen das Projekt Flüelen fallen gelassen, hält aber – unterstützt vom Regierungsrat – an den Plänen für die Isleten fest. Der Regierungsrat hat die Petitionen in seiner Antwort vom 22. Juni des letzten Jahres zwar «zur Kenntnis genommen» und «Verständnis für die Anliegen der Petitionäre» ausgedrückt, gleichzeitig aber zum Ausdruck gebracht, dass «das Gebiet (Isleten) unter Einhaltung der Gesetzgebung gemäss seinen naturräumlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Stärken genutzt und gefördert werden» soll. Der Regierungsrat unterstütze deshalb die «Öffnung und Transformation des Areals für eine nachhaltige Standortentwicklung».
Mit dieser Antwort, mit welcher der Regierungsrat am Projekt Isleten von Samih Sawiris festhält, wollen sich die GRÜNEN Uri nicht zufriedengeben. Mit einer kantonalen Volksinitiative soll dieses Projekt nun gestoppt und ein Prozess zur Öffnung der Isleten als Naherholungsgebiet für die Allgemeinheit angestossen werden. Als Vorbild dazu dient das Reussdelta mit dem Reussdeltagesetz.
Unsere Vision: Das Gelände an der Isleten soll im Sinne eines naturnahen und sanften Tourismus und der Naherholung mit Wassersport, Bräteln etc. weiterentwickelt und für alle Menschen geöffnet werden. Das Ufer des Urnersees ist heute schon zu einem viel zu grossen Teil privatisiert oder durch Strassen besetzt. Der heute in ein enges Bett gezwängten Isentalerbach soll mehr Raum erhalten, damit er wieder natürlich fliessen kann. Die Zeugen der frühen Industrialisierung des Kantons und geschützte Baumgruppen sollen erhalten bleiben. Bestehende Gebäude sollen allenfalls umgenutzt werden können.
Was fordert die Initiative?
Die Initiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung gekleidet und fordert «eine gesetzliche Regelung der Nutzung des Deltas des Isentalerbachs», die neue Hotel- und Apartment-Gebäude sowie neue Bootshäfen verbietet. Weiterhin erlaubt sein soll die Nutzung bestehender Gebäude im bisherigen Rahmen oder ihre zonenkonforme Umnutzung sowie temporäres Camping auf einer Teilfläche. Vorhandene Schutzobjekte (Bäume, Baumgruppen, Gebäude) und industriegeschichtlich interessante Objekte sollen erhalten werden. Das Gesetz soll das Gebiet Isleten «innerhalb der Landschaftsschutzzone Vierwaldstättersee als grossenteils öffentlichen naturnahen Naherholungsraum mit Wald-, Natur- und Gewässerraumzonen sowie weiteren Zonen definieren».
Die Isleten soll nicht zu einem Resort der Reichen werden, sondern zu einem Naherholungsgebiet für alle. Diese Nutzung passt auch weit besser zum kantonalen Richtplan als der Bau von Hotels, Apartments, Villen und Hafenanlagen. Auch eine Nutzung im Sinne der Initiative wird aber gewisse Anpassungen bedingen. Damit das Gebiet für die Allgemeinheit geöffnet werden kann, muss die öffentliche Hand oder eine Stiftung das Gelände kaufen und zur Verfügung stellen. Der Gewässerraum entlang des Isentalerbachs, der heute durch Dämme eingeengt fliesst, muss erweitert werden.
Warum eine allgemeine Anregung?
Die allgemeine Anregung lässt dem Regierungsrat und dem Landrat mehr Spielraum bei der Ausgestaltung des geforderten Gesetzes. In einer Volksinitiative lassen sich kaum alle Details, die bei einem solchen Prozess berücksichtigt werden müssen, sauber erfassen und unter Berücksichtigung aller Vorgaben von Bundesrecht und kantonalem Recht formulieren. Eine Volksinitiative in der Form eines ausformulierten Entwurfs eines Gesetzes birgt das Risiko von Fehlern.
Eingriff in die Gemeindeautonomie?
Im Regelfall beschränkt sich der Kanton auf die Richtplanung. Die Nutzungsplanung hingegen ist Gemeindesache. Das geltende kantonale Planungs- und Baugesetz gibt dem Regierungsrat aber das Recht, in gewissen Fällen Nutzungsplanungen zu erlassen, um «öffentliche oder im öffentlichen Interesse liegende Bauten und Anlagen, die regionale oder kantonale Bedeutung haben, planerisch zu sichern» (Artikel 11).
Auch das Reussdeltagesetz stellt einen solchen Eingriff dar. Es bezweckt (Art. 1):
- a) die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und der Wirtschaft anderseits im Gebiet der Reussmündung und im Seeuferbereich zwischen Flüelen und Seedorf in Einklang zu bringen;
- b) dieses Gebiet als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie der Landwirtschaft und dem Erholungssuchenden bestmöglich zu erhalten;
- c) die Entwicklung eines naturnahen Deltas an der Reussmündung zu fördern.»
Es gibt dem Regierungsrat den Auftrag, die erforderlichen Massnahmen zu treffen (Art. 3). Das Bundesgericht hat solche Einschränkungen der Gemeindeautonomie gutgeheissen.
Bedeutet die Initiative eine Enteignung?
Die Umsetzung der Initiative könnte für die Isen AG mit einem Wertverlust ihres Territoriums verbunden sein. Ein solcher müsste selbstverständlich vom Kanton entschädigt werden. Können sich die Parteien nicht einigen, so kann nach Planungs- und Baugesetz ein Schätzungsverfahren beantragt werden, das gemäss dem Expropriationsgesetz durchzuführen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das von Samih Sawiris bzw. seiner Isen AG geplante Projekt auch in der heute geltenden Industriezone nicht umgesetzt werden kann. Das Seedorfer Stimmvolk müsste zuerst eine Umzonung beschliessen, die anschliessend vom Regierungsrat zu genehmigen wäre. Die Isen AG musste also bereits beim Kauf des Geländes damit rechnen, dass diese Umzonung möglicherweise nicht zustande kommt.
Auch das Sawiris-Projekt wäre für den Kanton nicht gratis. Der Investor hat schon früh erklärt, dass der Kanton die Verlegung der Bauentrasse an den Berghang samt einem neuen Anschluss der Isenthalerstrasse finanziert und damit sein Projekt indirekt subventioniert. Für diese Planung wendet der Kanton schon heute Steuergelder auf. Vom Kanton wird auch die gesetzeskonforme Erweiterung des Gewässerraums des Isentalerbachs finanziert werden müssen, ist der Bach doch ein Kantonsgewässer.
Wie geht es weiter?
Die Initiative benötigt die Unterschriften von 600 in Uri stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Nach der Einreichung werden sich der Regierungsrat und der Landrat dazu äussern. Stimmt der Landrat der Initiative zu, so wird der Regierungsrat zur Ausarbeitung eines Gesetzes gemäss den Vorgaben der Initiative verpflichtet. Dieser Entwurf geht dann zur Beratung wieder an den Landrat, der bereinigte Entwurf wird dem Volk zur Abstimmung vorgelegt.
Lehnt der Landrat die Volksinitiative ab, so wird diese direkt dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. Bei einer Zustimmung durch das Volk werden Regierungsrat und Landrat zur Ausarbeitung eines Gesetzes im Sinne der Initiative verpflichtet, das wiederum der Volksabstimmung untersteht. Stimmt das Volk auch dem Gesetz zu, so regelt zukünftig ein Gesetz ähnlich wie das Reussdeltagesetz die Nutzung des Gebiets Isleten. Lehnt das Volk die Initiative ab, so erhalten Behörden und Investor freie Bahn für die Realisierung ihrer Pläne.
Natürlich haben Regierungsrat und Landrat auch die Möglichkeit, einen ausformulierten Gegenvorschlag zur Volksinitiative auszuarbeiten und diesen gleichzeitig mit der Initiative dem Volk vorzulegen. Lehnt das Volk beide ab, so ist die Sache erledigt. Stimmt sie dem einen oder andern Vorschlag zu, so werden Regierungsrat und Landrat verpflichtet, die Angelegenheit im Sinne des Volksbeschlusses weiter zu bearbeiten.
Die GÜNEN Uri haben im Juni 2023 die Initiative mit 1953 Unterschriften (nötig wären 600) eingereicht. Jetzt liegt der Ball bei der Politik.
Gleichzeit treiben die GRÜNEN Uri den politischen Prozess mit parlamentarischen Vorstössen voran. Im Mai 2023 hat der GRÜNE Landrat Raphael Walker eine kleine Anfrage an den Regierungsrat gerichtete, in welcher er wissen will, welche Arbeiten die kantonale Verwaltung für die Ermöglichung des Marina-Projekts an der Isleten bisher unternommen hat und was die Kostenfolgen für die Steuerzahlenden sind. Der Regierungsrat hat diese im Juli beantwortet (Vgl. hier).
Mit einer Interpellation vom 15. November 2023 hat Landrätin Eveline Lüönd (GRÜNE) kritische Fragen zur Steuerbefreiung der Andermatt Swiss Alps (ASA) gestellt (Interpellation). Die Antwort steht noch aus. Und im Dezember 2023 hat sich Landrätin Chiara Gisler (SP) nach den Aspekten Umwelt und Heimatschutz beim Isleten-Projekt erkundigt (kleine Anfrage). In der Antwort spielt der Regierungsrat auf Zeit: Er will das erstellte Detailinventar der industriegeschichtlich interessanten Objekte erst nach Abschluss des Planungsprozesses öffentlich zugänglich machen. Was wohl bedeutet: wenn er das Schutzinventar so angepasst und beschlossen hat, dass es den Plänen des Investors nicht mehr in den Weg kommt. Er will auch nicht untersuchen, ob auf dem Areal seltene Tiere oder Pflanzen vorhanden sind, das sei Sache der Projektentwicklerin, sprich der Isen AG, die aber garantiert nichts finden wird, was das Projekt gefährden könnte. Und der Wald könne erst öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn die Altlasten beseitigt seien. Aus dem Kataster der belasteten Standorte auf geo.ur.ch lässt sich aber entnehmen, dass das fragliche Waldgebiet gar nicht belastet ist. Die GRÜNEN Uri kritisieren die Antwort des Regierungsrates zur kleinen Anfrage von Chiara Gisler (Medienmitteilung).