Eine konsequente Parkplatzbewirtschaftung ist für Altdorf eine weitere Massnahme, um der verkehrsverlagernden Wirkung des regionales Gesamtverkehrskonzept Urner Unterland mitsamt der WOV und den flankierenden Massnahmen Altdorf innerorts zum Erfolg zu verhelfen.

Die spezifische Frage, ob wir damit einverstanden sind, die einzelnen Parkfelder und kleineren Parkfeldgruppen, die aktuell noch nicht bewirtschaftet werden, mit rein digitaler Bezahlmöglichkeit auszustatten, beantworten wir mit Ja. Gemäss dem Statistikportal www.de.statista.com besitzt in der Schweiz inzwischen fast jede Person ein Smartphone. Im Jahr 2023 lag der Anteil der Smartphone-Besitzer bei gut 96 Prozent der Schweizer Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund dürfte eine rein digitale Bezahlmöglichkeit vertretbar sein, ohne dass beispielsweise ältere Semester, die kein Smartphone besitzen, benachteiligt werden. Falls die Digitalisierungsstrategie zukünftig auf weitere Parkplätze ausgeweitet werden soll, ist es aber Wünschenswert, dass die Gemeinde Altdorf die Pro-Werke (Pro Senectute, VCS etc.) motiviert und unterstützt, für Interessierte Sensibilisierungskampagnen wie z.B. Schulungen im TriffAltdorf durchzuführen.

Zu den einzelnen Artikeln haben wir folgende Anmerkungen:

Artikel 7 Absatz 1:
Der Gebührenrahmen von 0,50 bis 1,50 Franken pro Stunde ist zu tief angesetzt. Er repräsentiert nicht einmal die anfallenden Parkplatzkosten, nicht zu reden von den Folgekosten der Strassenabnützung und den externen Kosten. Ebenso lehnen wir das Gratisparkieren in den ersten 45 Minuten ab. Die Gebühr soll ab der ersten Minute erhoben werden, damit sich die gewünschte lenkende Wirkung entfaltet. Auch die Parkplatzverordnung sollte in den Dienst der Energie- und Klimapolitik gestellt werden. Die Verkehrsforschung belegt, dass Parkplatzangebot und Parkplatzgebühren entscheidend für die Verkehrsmittelwahl sind und somit eine lenkende Wirkung haben. Die heutige tiefe Gebühr wirkt als Einladung, für jede beliebige Ortsverschiebung das Auto zu benützen, die auch per Velo, öV oder zu Fuss vorgenommen werden könnte. Wir betrachten hohe Parkgebühren auch als Teil der flankierenden Massnahmen zur WOV. Die Gebühr soll dazu veranlassen, wann immer möglich andere Verkehrsmittel zu nutzen oder zu Fuss zu gehen.
Bereits 2002 kam die Studie «Parkplatzbewirtschaftung bei ‚Publikumsintensiven Einrichtungen‘ – Auswirkungsanalyse» (Forschungsauftrag 49/00 des ARE, BUWAL, Cercl’Air, MGB, SVI/ASTRA, verfasst durch die Metron Verkehrsplanung und Ingenieurbüro AG, Brugg, Neosys AG, Gerlafingen und Hochschule Rapperswil, Januar 2002) zum Schluss, dass der Preis für einen Parkplatz mindestens Fr. 2.– pro Stunde betragen und von der ersten Minute an erhoben werden soll. Bei der Umsetzung der Parkplatzbewirtschaftung sollten 2025 die neuesten Erkenntnisse berücksichtigt werden.
Zudem empfehlen wir die Einführung eines abgestuften Tarifs entsprechend der Fahrzeuggrösse bzw. Fahrzeuglänge nach dem Vorbild von Basel.

Artikel 7 Absatz 3:
Mit einer genaueren Beschreibung bzw. konkreten Beispielen sollte die Richtung vorgegeben werden, wann vom Gebührenrahmen abgewichen werden kann (Verhinderung Willkür).

Artikel 7 Absatz 4:
Die Kann-Bestimmung ist durch eine Muss-Bestimmung zu ersetzen. Im Zeitraum von fünf Jahren kann eine wesentliche Teuerung eintreten. Gemeinderat und Gemeindeversammlung sollen nicht alle paar Jahre über die Höhe der Gebühren diskutieren müssen.

Artikel 10 Absatz 7
Auch der Preis der Dauerparkkarten soll automatisch alle fünf Jahre der Teuerung angepasst werden.

Reglement zur Parkplatzverordnung (RPPV) / Artikel 4
Vgl. Ausführungen zu Artikel 7 Absatz 1 PPV oben.

Vernehmlassungsantwort Teilrevision Parkplatzverordnung GRÜNE Uri