Am 21. April 2013 ist die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet STVG und zur Frage von Strassenbenutzungsgebühren zu Ende gegangen. Als Grüne Partei des Kantons, in welchem auch der Verein Alpen-Initiative seinen Sitz hat und in dem der Alpenschutzartikel seit jeher eine wichtige Rolle spielt, lehnen die Grünen Uri den Bau einer zweiten Gotthardröhre und somit die Änderung des STVG ab. Wir fordern von Bundesrat und Parlament, den Alpenschutzartikel zu respektieren und die Gesetzgebung in diesem Sinne auszugestalten.  

Der Gotthard und der alpenquerende Verkehr prägen seit jeher die Geschichte des Kantons Uri. Einerseits profitieren Bevölkerung und Gewerbe davon. Andererseits sind es die Urnerinnen und Urner, welche direkt unter den negativen Folgen des wachsenden Verkehrsaufkommens leiden – Lärm, Schadstoffbelastung, Verlust von Kulturland, Naherholungsgebieten und Lebensqualität. Aus diesem Grund ist der Alpenschutzartikel für die Grünen Uri ein wertvolles Gut, welches es zu verteidigen gilt.

Eine zweite Gotthardröhre ist verfassungswidrig

Der Alpenschutzartikel der Schweizerischen Bundesverfassung verbietet seit 1994 den Ausbau von Transitstrassen und damit auch eine zweite Tunnelröhre für den Gotthard-Strassentunnel. In den vergangenen Jahren hat die Strassenlobby immer wieder versucht, dieses Verbot auszuhebeln. Jegliche Bestrebungen in eine andere Richtung wurden sowohl von der Urner als auch von der Schweizer Bevölkerung bislang an der Urne abgelehnt. Trotzdem entschied der Bundesrat im Juni 2012, eine zweite Röhre zu bauen, wobei beide Röhren nach der Sanierung des bestehenden Tunnels nur je einspurig befahren werden dürften. Diese Entscheidung ist irrational. Es ist technisch und juristisch unmöglich zu verhindern, dass auch die dritte und vierte Spur eines Tages unter dem Druck der EU in Betrieb genommen wird.

Eine Petition der Alpen-Initiative hat nun gezeigt, dass das Referendum auch gegen diese Vorlage zustande kommen wird. Die Grünen Uri werden das Referendum gegen eine Vorlage, welche den Bau einer zweiten Röhre vorsieht, unterstützen und sich dafür einsetzen, dass diese wiederum bachab geschickt wird.

Eine zweite Gotthardröhre ist unnötig und zu teuer

Alle bislang erstellten Studien der zuständigen Ämter zeigen, dass eine Sanierung ohne zweiten Tunnel machbar und kostengünstiger ist als der vorgängige Bau einer zweiten Röhre. Selbst aus Sicherheitsüberlegungen ist laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu von einer zweiten Röhre abzusehen.

Eine zweite Gotthardröhre sabotiert die Verlagerungspolitik der Schweiz

Eine zweite Gotthardröhre würde den Erfolg der schweizerischen Verkehrspolitik sowie die Rentabilität der Bahninfrastrukturen (NEAT, Bahn 2000) gefährden. Die Folge wären zusätzliche Staus auf den Zufahrtsrampen und in den bereits überlasteten Siedlungsräumen der grossen Agglomerationen. Die Täler an der Nord- und Südrampe würden unausweichlich dem Strassenverkehr geopfert.

Die Grünen Uri lehnen den Bau einer zweiten Gotthardröhre und somit die Änderung des STVG ab. Wir fordern von Bundesrat und Parlament, den Alpenschutzartikel zu respektieren und die Gesetzgebung in diesem Sinne auszugestalten. Im Übrigen unterstützen wir die Vernehmlassungsantwort des Vereins Alpen-Initiative in allen Punkten.

Änderung STVG und Strassenbenutzungsgebühren:
Stellungnahme des Vereins Alpen-Initiative (PDF)