Die Ansprüche an die Volksschulen sind beträchtlich gewachsen. Die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler hat sich vergrössert. Zugenommen haben aber auch Verhaltensauffälligkeiten, Schulabsentismus, psychische Beeinträchtigungen und der Einfluss des Umgangs mit IT-Geräten. Die Familienstrukturen haben sich verändert, die Ansprüche der Erziehungsberechtigten an die Schule sind gewachsen. Daher ist es nach Meinung der GRÜNEN Uri nötig, dass die Schulverordnung aktualisiert wird.

 

Für kleinere Schulklassen

Dass in der revidierten Schulverordnung die Gliederung der Volksschule in Zyklen gemäss Lehrplan 21 zur Anwendung kommen soll, wird von den GRÜNEN begrüsst. Auch die Verschiebung von gewissen Kompetenzen vom Schulrat an die Schulleitungen und vom Landrat zum Erziehungsrat wird unterstützt. Unterstützt wird auch die geplante Herabsetzung der Schüler*innen-Zahlen. Die aktuell sehr komplexen Herausforderungen in Schulklassen erfordern jedoch nach Einschätzung der GRÜNEN Uri darüber hinaus weitere Massnahmen.  

Für die Schulferien soll nach Meinung der GRÜNEN ein einheitlicher kantonaler Ferienplan gelten, und die Blockzeiten sollen nicht nur für die Primarschule, sondern auch für die Oberstufe gelten. Dies entspricht einer familienfreundlichen Organisationsform. Für die Gewährung von Langzeiturlaub an Schülerinnen und Schüler sollen nur Bedingungen gestellt werden, die auch kontrollierbar sind.

 

Gleichbehandlung der Konfessionen gefordert

Weiter plädieren die GRÜNEN Uri für eine Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften beim Religionsunterricht. Im Stundenplan soll nur das überkonfessionelle Fach „Ethik und Religionen“ verbleiben, das heute Teil des Fachbereichs „Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG)» ist. Der konfessionelle Unterricht aller Religionsgemeinschaften soll ausserhalb der Schule stattfinden.

Eine Streichung fordert die Partei auch bei den Prüfkriterien für die Lehrbewilligung: Eine Gesundheitsprüfung von Lehrpersonen durch die Anstellungsbehörde widerspricht nach Ansicht der GRÜNEN Uri dem Persönlichkeitsschutz. Für die Assistenzpersonen soll der Erziehungsrat Vorgaben zu Aufgaben, Qualifikation und Anstellungsbedingungen erlassen müssen, nicht nur erlassen können. Nur so könne eine gleiche kantonale Handhabung erreicht werden.

Altdorf, 8. Januar 2024

Für Rückfragen: Eveline Lüönd, 078 776 38 53