Die GRÜNEN Uri freuen sich, dass als Folge der „Regierungsmännerwahl“ vom 8. März eine öffentliche Diskussion über die Untervertretung der Frauen in der Urner Politik in Gang gekommen ist. Die Gleichstellung ist aber ein umfassenderes Thema und darf nicht erst beim Parteitag beginnen.


Um auch Frauen den nötigen Freiraum für ein politisches Engagement zu verschaffen, braucht es z.B. eine bezahlbare familienexterne Kinderbetreuung, Tagesstrukturen an Schulen und ein Kinderbetreuungsangebot während den Schulferien. Damit wird Frauen auch eine berufliche Laufbahn ausserhalb der Familie erleichtert, die wiederum die Chancen für eine politische Karriere erhöht. Hier muss auch der Kanton noch gewaltig nachbessern: Nur eines von sieben Generalsekretariaten des Kantons wird von einer Frau geleitet, nur 4 von 27 kantonalen Ämtern und nur 6 von 67 Abteilungen werden von Frauen geführt. Bei der Kantonalbank sind alle vier Mitglieder der Geschäftsleitung männlich. Nur beim Kantonsspital, wo viel mehr Frauen als Männer arbeiten, ist es besser: 3 von 5 Geschäftsleitungsmitgliedern sind Frauen.

Um die Chancen von Frauen im Berufsleben zu verbessern, braucht es genderanonyme Bewerbungsverfahren für öffentliche Kaderstellen, eine 1:1-Anrechnung der Familienzeit als Berufserfahrung beim Bewerbungsverfahren sowie die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten – auch für Männer und auch auf Kaderebene. Ausserdem braucht es eine Regelung der Kinderbetreuung während dem Militärdienst von Hausmännern, damit berufstätige Mütter nicht ihre Ferien opfern müssen. Das Argument, dass es nicht wichtig sei, ob Frau oder Mann eine Stelle besetzt, Hauptsache die Person sei qualifiziert, hält einem Realitätscheck nicht stand. Heute kommen mehr gut ausgebildete Frauen auf dem Arbeitsmarkt als Männer, und trotzdem bildet sich dies in den Führungsriegen noch nicht ab. Es braucht also mehr Frauenförderung, als darauf zu hoffen, dass diejenigen sie in die Hand nehmen, die über eine Anstellung entscheiden.

Der Einstieg in die Politik erfolgt oft über die Mitarbeit in Kommissionen oder Verwaltungsräten von gemeinde- und kantonsnahen Betrieben. Eine gesetzliche Vorgabe für die Mindestvertretung der Frauen in diesen Gremien würde diesen Einstieg erleichtern. Geht es dann um Volkswahlen, so könnte eine Listenquote die Parteien in die Pflicht nehmen, ohne das Volk in seiner Wahl einzuschränken. Nötig ist aber auch eine Überprüfung der parteiinterner Frauenbilder, welche direkt und indirekt (bspw. über Familienpolitik oder Individualbesteuerung) kommuniziert werden.

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27. April 2020