Die Geschichte des Stimmrechts ist eine Geschichte der allmählichen Ausdehnung auf immer grössere Teile der Gesellschaft und damit einer Stärkung der Demokratie. Vor gut 100 Jahren wurden die Einschränkung des Stimmrechts auf Männer mit bestimmtem Vermögen abgeschafft und das allgemeine Wahlrecht der Männer eingeführt. Vor 50 Jahren erfolgte der Einbezug der Frauen. Und 1991 wurde das Stimm- und Wahlrecht von 20 auf 18 Jahren herabgesetzt. Jetzt steht ein weiterer logischer Schritt an. Gerade die schwerwiegenden Entscheide zur Klimapolitik, die heute zu fällen sind, werden langfristig Folgen haben, die nicht korrigiert werden können. Es ist deshalb wichtig, dass die junge Generation, welche die Folgen unserer Entscheide länger tragen muss als der ältere Teil der Bevölkerung, bereits heute mitreden kann. Die GRÜNEN Uri sagen deshalb zu beiden Vorlagen zum Stimmrecht 16 ja. In einem nächsten Schritt werden wir dafür sorgen müssen, dass auch der wachsende Anteil der ausländischen Bevölkerung schneller als heute in den politischen Entscheidprozess einbezogen wird. Nur so können eine Zweiklassengesellschaft verhindert und Einwanderer*innen in unseren Staat und unsere Gesellschaft voll integriert werden.

Keine Gesellschaft ohne Kultur

Kultur mag oft als Luxus erscheinen. Sie ist aber weit mehr als nur Zeitvertreib und Vergnügen. Kultur ist auch Nahrung für Seele und Geist und kann verschiedenste Formen vom traditionellen Schwingen und Jodeln über das Dorftheater zum klassischen Konzert, einer Kunstaustellung oder einem Literaturwettbewerb reichen. Sie hilft der Gesellschaft, über sich selbst und über die Welt nachzudenken. Sie ermöglicht Menschen, einander auf verschiedensten Ebenen und mit den verschiedensten Sinnen nahe zu kommen und Gemeinschaft zu erleben. Keine Gesellschaft hat je ohne Kultur gelebt. Es ist daher sinnvoll, wenn auch der Staat einen Beitrag zur Förderung der Kultur leistet. Vielleicht ermöglicht die Schaffung eines Kulturföderungsgesetzes zukünftig noch etwas mehr davon. Die GRÜNEN Uri haben deshalb ein einstimmiges Ja auch zu dieser Vorlage beschlossen.

Publikationsgesetz: Digitalen Wandel berücksichtigen

Moses erhielt die Gesetze auf Steintafeln. Später waren es Herolde und Ausrufer, welche obrigkeitliche Beschlüsse verkündeten. Heute haben wir das Rechtsbuch und das Amtsblatt. Und immer mehr wird es das Internet sein, das der amtlichen Kommunikation zwischen Behörden und Bevölkerung dient. Diese Publikationsorgane bedürfen einer rechtlichen Grundlage, wie sie nun mit dem Publikationsgesetz geschaffen werden soll. Die GRÜNEN haben deshalb auch zu dieser Vorlage einstimmig Ja gesagt.

Photovoltaikanlagen wirtschaftlich betreiben

Im anschliessenden öffentlichen Teil der Versammlung vom 27. August im Altdorfer Q4 erläuterte der erfahrene Solarfachmann Michael Walker die Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung von Solarstrom aus der eigenen Anlage. Nach Artikel 16 bis 18 des eidg. Energiegesetzes können Grundeigentümer*innen sich zum Eigenverbrauch von Solarstrom zusammenschliessen und den Strom auch ihren Mieter*innen verkaufen. Bei diesem sogenannten «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (ZEV) profitieren die Abnehmer*innen von einem tieferen Stromtarif als beim Kauf des Stroms vom lokalen Elektrizitätswerk (EW). Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin anderseits kann mit dem nicht selbst verbrauchten Strom einen höheren Ertrag erwirtschaften als bei der Einspeisung ins Netz. Die Verrechnung innerhalb des ZEV erfolgt über kleine private Zähler, der Strom vom EW fliesst nur noch über einen Zähler pro ZEV, was zusätzlich die Grundkosten reduziert. Michael Walker ist deshalb dezidiert der Meinung: «Auf jedes neue Dach gehört eine PV-Anlage! Das Gesetz sollte dies vorschreiben!»

 

Altdorf, 30. August. 2021