Das neue CO2-Gesetz ist ein wichtiger Fortschritt für die Schweizer Klimapolitik: Das neue Gesetz verschärft geltende Massnahmen in den Bereichen Gebäude und Fahrzeuge und umfasst neu auch die Bereiche Finanzflüsse und Flugverkehr. Zudem schafft es einen Klimafonds, mit dem beispielsweise zusätzliche Nachtzüge finanziert werden, um unsinnige und klimaschädliche Kurzflüge zu vermeiden. Es braucht dringend ein neues CO2-Gesetz: Auch wenn weitere Verbesserungen nötig sind, dürfen wir angesichts der Klimakrise nicht länger mit Handeln zuwarten. Die globale Erwärmung ist 2020 auf 1,2 Grad angestiegen, in den Alpen rund doppelt so viel. Jede Tonne weniger CO2 ist lebenswichtig. Wird das neue CO2-Gesetz abgelehnt, ist das ein Sieg der Erdöllobby und wird diese stärken. Verloren hätte aber vor allem das Klima und die Menschen, die weltweit immer mehr unter der Klimakrise leiden. Die GRÜNEN Uri empfehlen daher ein klares Ja zu diesem Gesetz

Ja zu einer umweltfreundlicheren und gesünderen Landwirtschaft

Befürwortet werden von den GRÜNEN auch die Volksinitiativen «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» und «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung». Jedes Jahr vergiften 2’000 Tonnen Pestizide unser Grund- und Trinkwasser. Pestizide schaden der Gesundheit, den Insekten und zerstören die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig. Es braucht einen Richtungswechsel in der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft: Die GRÜNEN setzen sich für eine bäuerliche Landwirtschaft und ein soziales und klimagerechtes Ernährungssystem ein, das allen Menschen gesundes und pestizidfreies Essen garantiert. Der Gegenvorschlag des Parlaments zur Pestizid-Initiative ist ungenügend: Er will lediglich die Risiken reduzieren. Es braucht aber eine Reduktion des Einsatzes von Pestiziden. Zudem fehlen konkrete Ziele bei der Reduktion des Düngereinsatzes.

Für eine korrekte Entschädigung für Covid-Einschränkungen

Zustimmung empfehlen die GRÜNEN Uri auch zum Covid-Gesetz. Dieses ist ein zentrales Element zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen. Dank diesem Gesetz können unerlässliche Unterstützungsmassnahmen getroffen werden, wie beispielsweise die Härtefallhilfen oder die ausgebauten Kurzarbeitsentschädigungen. Es regelt und präzisiert die Kompetenzen des Bundesrates sowie den Einbezug der Kantone und des Parlaments für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie.

Nein zum Beelzebub gegen Teufel

Zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämfpung von Terrorismus hingegen haben die GRÜNEN eine Nein-Parole beschlossen. Das Terrorgesetz ermöglicht es, Menschen zu bestrafen, bevor sie eine Tat begangen haben. Gestützt auf eine vage Definition von Terrorismus kann der Staat präventiv Massnahmen gegen sie verhängen, die kein Gericht prüfen muss. Die Massnahmen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte. Dazu gehören Meldepflicht, Rayonverbot, Hausarrest. Dass die Behörden diese willkürlich verhängen können, gleicht den Praktiken von Ländern ohne starken Rechtsstaat. Internationale Organisationen kritisieren die Schweiz dafür massiv, darunter die UNO. Gleichzeitig bietet die Vorlage keine tauglichen Instrumente zur echten Terrorbekämpfung, nämlich solche zur wirksamen Prävention gegen Radikalisierung. Die Massnahmen treffen selbst Kinder: Die Altersgrenze für das Verhängen der Massnahmen beträgt 12 beziehungsweise 15 (Hausarrest) Jahre. Das verstösst gegen die Kinderrechte.

Altdorf, 13. Mai 2021