Gestützt auf Artikel 115ft GO und Artikel 1 O des kantonalen Energiegesetzes wird der Regierungsrat beauftragt, dem Landrat die nötigen Beschlüsse für die Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Unternehmung zum Bau und Betrieb von Solarstrom-Kraftwerken vorzuschlagen, an welcher der Kanton einen Anteil von mindestens 51 % am Eigenkapital
hält.

Begründung
Der Kanton Uri hat ein Solarstrompotenzial von 200-300 GWh pro Jahr allein auf seinen Hausdächern. Das entspricht ca. dem achtfachen des KW Erstfeldertal oder dem ca. 22-fachen des KW Palanggenbach oder dem Verbrauch von 45’000 bis 67’000 Haushalten. Daneben könnten auch Fassaden und z.B. Lärmschutzwände, Lawinenverbauungen, Perrondächer usw. für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Dies entspricht auch dem Schutz- und Nutzungskonzept erneuerbare Energie. Während in den letzten Jahren dank kantonaler Förderung vor allem auf Einfamilienhäusern zahlreiche PV-Anlagen entstanden sind, werden die grossen Dächer von industriellen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Bauten sowie von grossen Wohnbauten noch viel zu wenig genutzt. Grund dafür ist die Beschränkung der Förderbeiträge auf max. 8000 Franken pro Anlage. Die Anlagen, welche auf diesen Dächern möglich wären, lassen sich jedoch pro Quadratmeter viel kostengünstiger erstellen als die Kleinanlagen. Um diese Chancen zu nutzen, braucht es eine finanzstarke Investorin. Mit dem Förderprogramm könnte der Kanton, auch wenn er viel höhere Subventionen als heute ausrichten würde, nur einen Bruchteil des möglichen Solarenergiepotenzials mobilisieren.

Der Bund sieht im aktuellen Energiegesetz vor, dass die Produktion von Elektrizität aus erneuerbarer Energie (ohne Wasserkraft) von heute ca. 2’500 GWh bis 2035 auf mindestens 11 ‚400 GWh erhöht werden soll (Art. 2 Abs. 1 ). Gemäss dem Entwurf des Bundesrates für die geplante Revision des Energiegesetzes soll dieses Ziel durch ein weiteres für das Jahr 2050 ergänzt werden, das doppelt so hoch ist: 24’200 GWh. 7 Im Bericht zur Vernehmlassungsvorlage erklärt der Bundesrat, dass dieses Ausbauziel zur Erreichung des Klimaziels «Netto-Null» im Jahr 2050 nochmals um 50% erhöht werden muss, also auf 36’000 GWh.

Teilt man die Zielsetzung des Bundes für die Stromerzeugung aus neuen erneuerbaren Energien gemäss der Bevölkerungszahl auf die Kantone auf, so entfallen auf Uri 57 GWh für das Jahr 2035 und 121 bzw. 180 GWh für 2050. Aktuell wird in Uri etwa 5 GWh Windstrom und erst 3 GWh Solarstrom produziert. Gemäss einer Auswertung von Energie Schweiz, Swiss Energy Planning und WWF bildet der Kanton Uri im PV-Bereich das Schlusslicht aller Kantone! Geht es im gleichen Tempo weiter wie bisher, so wird Uri sein PV-Potenzial erst in 436 Jahren voll nutzen. Es ist also noch eine gewaltige Anstrengung zu erbringen. 

Durch den vom Landrat im Mai beschlossenen Rückzug aus dem SBB-Kraftwerk Wassen/Amsteg fliessen dem Kanton Ende Jahr rund 4,5 Millionen Franken zu. Der Kanton könnte dieses Geld als Startkapitel für den Aufbau einer eigenen Solarkraftwerk-Gesellschaft nutzen und damit seinen Beitrag an den Ausbau der neuen erneuerbaren Energien leisten, indem er Hausdächer und andere Infrastrukturen mietet und auf diesen auf eigene Rechnung Strom erzeugt und ins Netz einspeist oder direkt den Eigentümern der entsprechenden Liegenschaften (Eigenverbrauch) verkauft und die Herkunftsnachweise (HKN) vermarktet.

Das Engagement der öffentlichen Hand in der Stromerzeugung hat lange Tradition. So halten sich Gemeinden, Städte und Kantone seit vielen Jahrzehnten allein oder gemeinsam Elektrizitätsunternehmungen. Der Kanton Uri verfügt über verschiedene Minderheitsbeteiligungen an Wasserkraftwerken und am EWA. Rechtsgrundlage ist das kantonale Energiegesetz, das den Kanton berechtigt, Energieanlagen selbst zu erstellen, zu betreiben und die dort produzierte Energie zu Marktpreisen zu verkaufen .

Bei einem Preis von durchschnittlich 1’000-2’000 Franken pro installierte kWp ergibt sich mittelfristig ein Finanzbedarf von 100 bis 250 Millionen Franken. Die neue Energiegesellschaft kann sich dieses Geld durch Beteiligung von andern (Gemeinden, Unternehmungen, Private) am Aktienkapital sowie durch Kredite vom Kapitalmarkt und selbstverständlich durch den Verkauf der erzeugten Energie (z.B. in Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch, ZEV) beschaffen. Mit power purchase agreements (PPA), langfristigen Abnahmeverträgen mit Verbrauchern oder Händlern, kann das Risiko reduziert werden. Denkbar sind auch Investitionen durch Pensionskassen.

Die Gründung einer kantonalen PV-KW-Gesellschaft ist ein wichtiger Urner Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und ermöglicht dazu noch die Energieversorgung unter kantonaler Trägerschaft.

Hier geht es zum Motionstext und der Antwort des Regierungsrates