Ausgangslage und Begründung
Der Regierungsrat hat in seinem Legislaturprogramm 2020-2024+ richtigerweise der Klimapolitik einen grossen Stellenwert eingeräumt, indem er diese als eines der fünf Schwerpunkte definiert hat:
«Klimaneutrales, energieeffizientes und sicheres Uri: Uri wird Klima-Vorreiter und entwickelt sich als Ort besonderer Sicherheit und Gesundheit weiter» heisst es dort.
Unter den « 14 Urner Kristallen» führt der Regierungsrat zum Thema Alpenraum weiter aus: «Dank Aufbruchstimmung und Pioniergeist» soll Uri «gesellschaftlich-wirtschaftlicher Vorreiter als klimaneutraler Standort … im Alpenraum» sein.
Bei den Leuchtturmprojekten konkretisiert der Regierungsrat:
«Uri verfolgt deshalb eine Strategie der Festigung und des Ausbaus der Energiegewinnung aus Wasser-, Wind und Sonnenkraft … ). »

Ein solches Programm verpflichtet. Bei eigenen Gebäuden, Strassen und anderen Infrastrukturen hat der Kanton die besten Voraussetzungen, schnell aktiv zu werden und beispielhaft voranzugehen. Der Kanton soll sein Solar-Potenzial kennen und aktiv nutzen oder an Dritte zur Verfügung stellen.

Der Ersatz von Gebäudeheizungen durch Wärmepumpen und der Autos mit
Verbrennungsmotor durch solche mit Elektroantrieb vergrössert in den nächsten Jahren den Stromverbrauch massiv. Es macht deshalb Sinn die umweltfreundliche Solarstromerzeugung im eigenen Bereich möglichst zügig voranzutreiben.

Die durch den Ukraine-Krieg verursachte Energiekrise macht deutlich, wie dringend Investitionen in einheimische und erneuerbare Energien sind. Die Planung für den hauseigenen Bereich des Kantons wäre ein vorbildhafter erster Schritt dazu!

Alle kantonalen Gebäude (Finanz- oder Verwaltungsvermögen) sind auf die technische Eignung zur Stromproduktion mittels Photovoltaik zu überprüfen. Mögliche Synergien mit Sanierungen und Reparaturarbeiten sind zu koordinieren.

In der Schweiz werden Photovoltaikanlagen bisher fast ausschliesslich auf Gebäudedächern realisiert. Aber nicht nur Hausdächer und Fassaden sind für den Ausbau geeignet. Auch andere lnfrastrukturanlagen sind als Träger von Solar-Modulen möglich.
Strasseninfrastruktur wie Brücken, Tunnelportale, Galerien, Lärmschutzwände oder Stützmauern eignen sich ebenfalls als Standort. Potentielle Objekte im Eigentum des Kantons sollen identifiziert werden.
Als Beispiel sei die Überdachung von Parkplätzen genannt. Der Parkplatz in der Brickermatte mit einer Fläche von 3000m2 würde eine Leistung von ungefähr 500 kWp erreichen, was die Versorgung von ca. 80 Haushalten mit Strom oder die Weltumrundung mit 40 Elektroautos entspricht. 

Der Bund hat bereits die Nationalstrassen auf geeignete Standorte für die Stromproduktion untersucht; er stellt diese Objekte (Lärmschutzwände, ) interessierten Investoren gratis zur Verfügung. Lärmschutzwände sind auch an der Eisenbahnlinie der SBB anzutreffen; auch deren mögliches Potential ist von Interesse.

Nach der technischen Prüfung sind die gesammelten Objekte auf Ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Die Strompreise werden auf das nächste Jahr im schweizerischen Schnitt um 6 Rp/kWh auf ca. 27 Rp/kWh ansteigen wodurch sich die Amortisation verkürzt und die Wirtschaftlichkeit verbessert.

Antrag
Gestützt auf Art. 119 ff. der Geschäftsordnung des Urner Landrats wird der Regierungsrat beauftragt dem Landrat einen Bericht und Umsetzungsplan für die Stromerzeugung mittels Photovoltaik

  • auf allen Gebäuden, Parkplätzen und anderen versiegelten Flächen im Verwaltungs- und Finanzvermögen des Kantons,
  • die kantonalen Strasseninfrastrukturen (Galerien, Brücken, Stützmauern, .. . ),
  • Lärmschutzwände und Bauwerke der Eisenbahnstrecken,
  • Objekte (Lärmschutzwände, Rastplätze) am Urner Abschnitt der Nationalstrasse vorzulegen.

Der Bericht und Umsetzungsplan beinhaltet die Aspekte

  • technischen Eignung zur Montage von Photovoltaik-Modulen Leistungspotential
  • Wirtschaftlichkeit, Amortisation, Kosten Einspeisung, Eigenverbrauch
  • Art der Umsetzung (Kanton, Dritte, Dachmiete, Contracting, … )
  • Zeithorizont

Kreditbegehren für die zeitnahe Umsetzung von potentiellen PV-Anlagen können dem Landrat auch während der Ausarbeitung des Berichts unterbreitet werden.

Hier geht es zum Postulatstext und der Antwort des Regierungsrats