Die Grünen Uri sagen „ja, aber“ zum neuen kantonalen Strassengesetz und lehnen die Volkswahl des Bundesrates wie auch die Verschärfung des Asylgesetzes ab. Sie bereiten eine kantonale Veloweg-Initiative vor.

Das neue kantonale Strassengesetz führt zu einer besseren Regelung aller rechtlichen Vorgänge um den Bau, Unterhalt und Betrieb von Strassen. Es bringt eine saubere Aufteilung der Zuständigkeiten und Verpflichtungen. Obwohl das Gesetz endlich auch explizit die Radwege erwähnt, sind die Grünen mit dem Gesetz nicht in allen Teilen zufrieden. Das Gesetz regelt zwar Bau und Unterhalt von Radwegen, es verpflichtet aber weder Kanton noch Gemeinden, solche zu realisieren. Dies wäre aber dringend nötig, um der Bevölkerung die Möglichkeit einer umweltfreundlichen täglichen Mobilität zu geben, ohne sich dem Risiko eines Unfalls auszusetzen. Die Urner Grünen empfehlen deshalb eine Annahme des Gesetzes, bereiten aber gleichzeitig die Lancierung einer Volksinitiative vor, um den entsprechenden Druck zu schaffen.

Zur SVP-Initiative für eine Volkswahl des Bundesrates haben die Grünen die Nein-Parole beschlossen. Eine Wahl des Bundesrates durch das Volk würde die reichen und wirtschaftsnahen Parteien bevorteilen. Sie könnten die Schweiz mit Plakaten, Inseraten und Versänden an alle Haushalte überfluten. Durch eine Majorzwahl mit einem einzigen Wahlkreis wird der Ausgleich zwischen den Regionen gefährdet. Zwar garantiert die Initiative den regionalen Minderheiten zwei Sitze, die lateinischen BundesrätInnen würden aber de facto durch die DeutschschweizerInnen bestimmt, die 70 Prozent der Stimmberechtigten stellen.

Ablehnung findet auch die Asylgesetzrevision. Die Grünen wollen dazu beitragen, die Situation im Asylwesen zu verbessern: kürzere Wartefristen für die Asylsuchenden, Beschäftigungsprogramme während der Wartezeit und Rückkehrhilfen für diejenigen, die einen negativen Entscheid erhalten haben. Die neuste Asylgesetzrevision geht aber in eine andere Richtung: anstatt Lösungen für die Probleme vorzuschlagen, soll der Zugang zum Asylverfahren eingeschränkt werden. Die vorgeschlagenen Verschärfungen treffen die Schwächsten und tatsächlich schutzbedürftigen Menschen, die bisher zu Recht in der Schweiz Schutz gefunden haben. 43 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. 80 Prozent von ihnen bleiben in ihren Herkunftsregionen. Nur ein Bruchteil dieser Menschen sucht in Europa und in der Schweiz Asyl. Für sie tragen wir als reiches Land eine Verantwortung.