Die GRÜNEN haben sich als einzige Partei im Vorfeld der Abstimmung gegen ein überstürztes Vorgehen bei der Schaffung einer Notrechtsklausel in der Kantonsverfassung ausgesprochen, eine solche aber nicht grundsätzlich abgelehnt. Vielmehr wollten die Grünen erreichen, dass eine Verfassungsbestimmung, die schwerwiegende Einschnitte in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zur Folge haben könnte, nicht ohne gründliche Diskussion im Landrat und in der Öffentlichkeit und ohne das Abwägen von Varianten beschlossen wird. Das Volk hat nun mit 63% Ja-Stimmen anders entschieden. Dies ist zu akzeptieren. Alledings haben mehr als ein Drittel der Bevölkerung mit ihrem Nein ein Unbehagen ausgedrückt.

Zeitliche Beschränkung fehlt

Die Urner Notrechtsklausel ist sehr offen formuliert. Es fehlen Angaben dazu, unter welchen Umständen und für welche Zwecke der Regierungsrat das Notrecht anwenden darf. Es fehlt eine zeitliche Beschränkung der Gültigkeit von Notrechtsbeschlüssen. Und es fehlen Angaben dazu, wann und wie der Landrat allenfalls einen Beschluss des Regierungsrates wieder aufheben kann. Ausserdem müsste geregelt werden, wie die Handlungsfähigkeit des Landrates z.B. durch Videokonferenz und elektronische Abstimmung oder durch Kompetenzdelegation an eine Kommission möglichst lange erhalten werden kann, bevor der Regierungsrat Notrecht anwenden darf.

Verschwörungstheorien entgegenwirken

Der Bund hat z.B. im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz entsprechende Konkretisierungen vorgenommen. Etwas Ähnliches braucht auch der Kanton. Es besteht jetzt genügend Zeit, um über diese Fragen zu diskutieren und ein Vernehmlassungsverfahren dazu durchzuführen. Und das Volk hat danach nochmals das letzte Wort. Damit kann gerade in der aktuell schwierigen Situation, wo solidarisches Handeln dringend nötig ist, das Vertrauen in den Staat gestärkt und zerstörerischen Verschwörungstheorien entgegengewirkt werden.

 

Altdorf, 30. November 2020