Die Pläne des Investors Samih Sawiris für eine touristische Überbauung der Isleten werfen einige Fragen zur Planung, Infrastruktur und den Altlasten auf.

Gestützt auf Artikel 130 und 131 der Geschäftsordnung des Landrates bitte ich den Regierungsrat um Auskunft über folgende Fragen:

  1. Die Breite des Gewässerraums des Isentalerbachs im Bereich des Deltas beträgt heute oberhalb der Strasse nur rund 20 Meter, darunter aber mehr als dreimal so viel. Wie gross müsste der Gewässerraum gemäss der eidg.
    Gewässerschutzverordnung (Art. 41a) sein, welche für Gewässer in Gebieten mit Schutzbestimmungen (hier BLN-Gebiet) erhöhte Werte verlangt? Welche Konsequenzen ergeben sich für den Isentalerbach aus dem Bundesgerichtsurteil 1C_ 453/2020, 1C_693/2020 zum Gewässerraum der Muota-Mündung in Brunnen?
    Wie gross müsste er zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes sein?
  2. Der Gewässerraum am Seeufer der Isleten beträgt heute nicht einmal überall die minimal erforderlichen 15 Meter (GSchV Art. 41b). Für die Revitalisierung muss er gemäss Absatz 2 «soweit erforderlich» erweitert werden. Wie gross muss er in diesem Fall sein?
  3. Wie beurteilt der Regierungsrat den aktuellen Zustand der Bauenstrasse im Bereich Isleten? Welcher Sanierungsbedarf ist vorhanden? Würde eine Verlegung der Strasse westwärts als Unterhalt oder als neue Investition behandelt? Welche Kosten würde eine Verlegung verursachen?
  4. Wie viel der Altlasten wurden bis heute saniert? Was gilt es vom neuen Eigentümer noch zu sanieren und wie hoch werden die Kosten dafür geschätzt? Muss man die noch bestehenden Altlasten zwingend entfernen oder gibt es auch andere Methoden?

Hier geht es zum Text der Kleinen Anfrage und der Antwort des Regierungsrates