Der Regierungsrat hat am 6. Februar die Kleine Anfrage von SP-Landrätin Chiara Gisler zu Umwelt- und Heimatschutzfragen im Zusammenhang mit der geplanten Totalüberbauung der Isleten beantwortet. Einige Antworten sind falsch oder mindestens nicht nachvollziehbar:

Dass nach dem Hochwasser von 2005 ein Teil des Waldes auf der Isleten gefällt wurde, begründet der Regierungsrat mit dem Bundesgesetz über den Wald. Er nennt Kriterien, nach welchen eine Bestockung als Wald gilt und legitimiert die damalige Rodung damit, dass es sich nicht um Wald im Sinne des Waldgesetzes gehandelt habe. Vergleicht man jedoch die beiden Fotos aus den Jahren 1985 (Anhang 1) und 2005 (Anhang 2) wird ersichtlich, dass besagter Wald bei dieser Rodung bereits mehr als 20 Jahre alt war und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch die weiteren Kriterien erfüllte, um als Wald zu gelten. Ob die damalige Rodung rechtmässig war, wäre davon abzuleiten, in welchem Jahr und weshalb die statische Waldgrenze erstmals festgelegt wurde. Doch dazu schreibt die Regierung nichts.

Entgegen dem Zivilgesetzbuch (Art. 699) und dem Waldgesetz (Art. 14) ist der Wald auf der Isleten auch Jahre nach der Einstellung der Sprengstoff-Produktion eingezäunt. In seiner Antwort begründet der Regierungsrat den ungesetzlichen Zustand mit der “Abwehr von Gefahren“. Der Wald könne erst „öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn durch entsprechende umweltrechtliche Massnahmen eine Gefährdung für Menschen und Tiere ausgeschlossen werden“ könne. Aus dem Kataster der belasteten Standorte auf dem Geoportal des Kantons geht jedoch eindeutig hervor, dass es im Waldbereich des Areals gar keine Altlasten gibt (Anhang 3). Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum auf dem angeblich gefährlichen Areal ein temporärer Campingplatz erlaubt wurde.

Bis zur Stunde liegt kein Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zur geplanten Überbauung der Isleten durch das Sawiris-Resort vor. Die Isleten ist jedoch vollumfänglich Teil des BLN-Gebiets Vierwaldstättersee und somit durch das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) geschützt, ein ENHK-Gutachten also zwingend. Als Schutzziele definiert das BLN u.a.:

  • die Berg- und Seenlandschaft des Urnersees mit dem Mosaik aus kulturlandschaftlichen und natürlichen Räumen erhalten,
  • die unberührten und wenig erschlossenen Talflanken mit ihrem landschaftlich und ökologisch wertvollen Mosaik aus Felswänden, Felsfluren und Wald erhalten,
  • die einzigartigen geologischen Profile sowie die Fels- und Geländeformen erhalten,
  • die ungestörten Übergänge zwischen offener Seefläche, sanften Ufergebieten und unberührten Felswänden erhalten.

Die geplante Vollüberbauung widerspricht dieser Zielsetzung diametral.

In der gleichzeitig publizierten Antwort zur Motion Ludwig Loretz bekennt sich der Regierungsrat erfreulicherweise zu mehr Transparenz der staatlichen Verwaltung, um „einen Beitrag zur freien Meinungsbildung der Bevölkerung zu leisten sowie deren Vertrauen in die Behörden- und Verwaltungstätigkeit zu fördern». Mit seiner Weigerung, das von ihm in Auftrag gegebene industriegeschichtliche Detailinventar herauszugeben, provoziert der Regierungsrat jedoch Befürchtungen, dass mit der angekündigten «Interessenabwägung» eine Anpassung des Schutzinventars an das Sawiris-Projekt vorgenommen werden soll statt umgekehrt. Man kann sich auch fragen, ob die Regierung in der Lage ist sicherzustellen, dass in der Zwischenzeit keine geschichtlich interessanten Gegenstände und Anlagen verschwinden oder zerstört werden.

Der Regierungsrat führt in seiner Antwort auch aus, ein Inventar von Tier- und Pflanzenarten auf der Isleten zu erstellen, sei Aufgabe der Projektentwicklerin. Anstatt die nötigen Schutzreglemente zu erlassen, deren Fehlen der ehemalige Vorsteher des Amts für Raumentwicklung schon vor einem Jahr in einem Leserbrief beklagte, scheint die Regierung nach dem Motto zu agieren: „Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss! „Oder: „Was ich nicht weiss, kann der Totalüberbauung mit Apartmenthäusern, Hotel und Villen nicht in den Weg kommen».

Anhang 1: Aufnahme Orthofotos geo.ur.ch aus dem Jahr 1985 (Ausschnitt Isleten) © evelineluond
Anhang 2: Aufnahme Hochwasser aus dem Jahr 2005 (Ausschnitt Isleten) © evelineluond
© evelineluond