Die Vermutung des Initiativkomitee «Isleten für alle» ist nun eingetroffen. Mit dem Nicht-Eintreten-Entscheid und der Weiterleitung an das Bundesgericht hatte die Regierung auf Zeit gespielt. Die Möglichkeit für ein Korrigendum der unsachlichen und subjektiven Abstimmungsbotschaft, welches das Initiativkomitee der Regierung eingeräumt hatte, wurde von dieser nicht genutzt. So ist nun auch die Frist von 30 Tagen vor der Abstimmung ungenutzt verstrichen. Deshalb hat auch das Bundesgericht entschieden, dass es für eine Korrektur nun zu spät ist und das entsprechende Gesuch daher zurückgewiesen. Über den inhaltlichen Teil der Beschwerde des Initiativkomitees «Isleten für alle» hat das Bundesgericht jedoch noch nicht entschieden. Leider ist dies erst nach dem Abstimmungssonntag vom 24. November möglich.

Die inhaltliche Stellungnahme der Regierung zur Beschwerde des Initiativkomitees zuhanden des Gerichts steht immer noch aus. Hierzu erwähnt die Regierung in ihrem heutigen Communiqué kein Wort und stellt die Situation nicht ganzheitlich dar. Das Bundesgericht wird also die Beschwerde auch inhaltlich behandeln.

Nun wird die Abstimmung ohne sachlich korrekte und objektive Abstimmungsbotschaft geschehen. Das Initiativkomitee «Isleten für alle» ist sicher, dass sich die Bevölkerung mit einem kritischen Blick mit der Abstimmungsbotschaft auseinandersetzen wird.