GRÜNE Uri zur Revision des Polizeigesetzes
Grundsätzlich ja zur Revision des Urner Polizeigesetzes, aber nur mit einigen Änderungen und Ergänzungen – so die Stellungnahme der GRÜNEN Uri. Sie fordern mehr Datenschutz und mehr Schutz der Persönlichkeit sowie eine Ergänzung zur häuslichen Gewalt.
Die GRÜNEN Uri fordern in ihrer Vernehmlassung zur Revision des kantonalen Polizeigesetzes ein Kontrollorgan, welches die fristgerechte Löschung der von der Polizei gesammelten Daten überprüft. Die Einführung einer Vorermittlung wird von den GRÜNEN aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in den Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre der betroffenen Personen und der grossen Missbrauchsgefahr strikt abgelehnt.
Keine verdachtsunabhängigen Kontrollen
Verdachstunabhängige und diskriminierende Kontrollen sollen explizit verboten werden: «Diverse internationale Gerichte, Organe und Organisationen haben festgehalten, dass rassistisches Profiling gegen das internationale Diskriminierungsverbot verstösst und somit völkerrechtswidrig ist. Auch die Bundesverfassung (Art. 8) verbietet Diskriminierung. Personenkontrollen, die auf Kriterien wie Hautfarbe oder ethnische Zugehörigkeit eines Menschen basieren, stellen solche verbotene Diskriminierungen dar und sollten deshalb auch explizit als unzulässig verankert werden.»
Die öffentliche Fahndung nach einer Person soll nur bei einer erheblichen, unmittelbaren oder akuten Gefährdung von Menschen erlaubt sein. Der Einsatz von Gesichtserkennung ist auszuschliessen. Die Entkleidung von Menschen soll nur in eng begrenzten Fällen und soweit für die Durchsuchung erforderlich möglich sein. «Laut Amnesty International kommen öffentliche Leibesvisitationen einer erniedrigenden Behandlung gleich und verstossen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und sind ein Angriff auf die menschliche Würde, die in der Bundesverfassung verankert ist.» Im weiteren fordern die GRÜNEN, dass bei aufgefundenen Tieren vor einer Tötung geprüft werden soll, ob sie in einem Tierheim abgegeben werden können.
Meldepflicht bei häuslicher Gewalt
Eine Ergänzung soll auch zum Schutz von minderjährigen Personen und Personen mit umfassender Beistandsschaft ins Polizeigesetz aufgenommen werden. Sie sollen, wenn sie dies aufgrund kinder- oder jugendschutzrelevanter Erlebnisse ausdrücklich wünschen, nicht an die Erziehungsberechtigten oder zuständigen Behörden zugeführt. Stattdessen soll die Kantonspolizei die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einschalten.
Als Ergänzung des Polizeigesetzes fordern die GRÜNEN auch eine Meldepflicht der Polizei bei häuslicher Gewalt gemäss dem Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten. Je nach Situation und Wunsch des Opfers sollen die KESB, die Migrationsbehörde, die Schulbehörde, das Polizeiorgan eines andern Kantons oder die Staatsanwaltschaft informiert werden.
Altdorf, 23. März 2023