Giftige Abfälle, die schwere Erkrankungen auslösen, unmenschliche Arbeitsbedingungen in Textilfabriken, Kinderarbeit auf Kakaoplantagen: Auch multinationale Konzerne mit Sitz in der Schweiz sind immer wieder in Umwelt- und Menschenrechtsskandale verwickelt. Um solche künftig zu vermeiden und die betroffenen Konzerne zur Verantwortung zu ziehen, müssen verbindliche Regeln und Sanktionen eingeführt werden. Freiwillige Massnahmen, wie sie bereits existieren, reichen bei Weitem nicht aus.

Wenn die Konzernverantwortungsinitiative an den Urnen angenommen wird, sind internationale Konzerne mit Sitz in der Schweiz künftig dafür verantwortlich, dass bei ihren Aktivitäten im Ausland (und bei denjenigen ihrer Tochterfirmen) die Menschenrechte und Umweltschutznormen eingehalten werden. Sie müssten ihre Lieferkette also regelmässig überprüfen. Im Falle von Menschenrechts-verletzungen oder Umweltschäden könnten Geschädigte bei einem Schweizer Gericht Klage gegen den Mutterkonzern einreichen. Kann das Unternehmen nicht beweisen, dass es alle notwendigen Massnahmen ergriffen hat, um den Schaden zu vermeiden, wird es gebüsst. Der Gegenvorschlag des Parlaments, der bei Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft tritt, fordert die multinationalen Konzerne lediglich dazu auf, in ihren Jahresberichten ihre Nachhaltigkeitsmassnahmen auszuweisen. Den Skandalen im Ausland, die auch dem Ruf der Schweiz schaden, wird der Gegenvorschlagkeinen Riegel vorschieben.

Wir wollen nicht unfreiwillig Kriege finanzieren

Jahr für Jahr werden Millionen von Menschen getötet, verletzt oder durch Gewalt und bewaffnete Konflikte zur Flucht gezwungen. Denn Schweizer Geld nährt Konflikte: Milliarden von Franken werden vom Schweizer Finanzplatz in die Produktion von Kriegsmaterial investiert. Es ist absolut inakzeptabel, dass dabei auch unsere Nationalbank von Kriegen profitiert.

Die Kriegsgeschäfte-Initiative will deshalb der Schweizerischen Nationalbank, Stiftungen und Pensionskassen untersagen, in Firmen zu investieren, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Produktion von Kriegsmaterial erwirtschaften. Die Initiative fordert auch, dass sich der Bund dafür einsetzt, dass für Banken und Versicherungen ebenfalls entsprechende Bedingungen gelten.

Heute verbietet das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial die Entwicklung, Herstellung oder den Kauf von verbotenem Kriegsmaterial. Eine Gesetzeslücke besteht aber bezüglich der Finanzierung dieses Materials. Diese wird im grossen Stil betrieben (fast 9 Milliarden im Jahr 2018). Schweizer Geld darf nicht Konflikte nähren, welche die Schweiz auf friedlichem Weg zu lösen versucht. Nur so ist unser Land glaubwürdig, und nur so kann es sein Image als Friedensvermittler wahren und das Neutralitätsprinzip einhalten.

 

28. Oktober 2020