Die Stimmberechtigen des Kantons Uri stimmen am 24. November 2024 über die kantonale Volksinitiative «Isleten für alle» ab. Zwar sind die Stimmberechtigten noch nicht im Besitz der Stimmunterlagen, jedoch hat der Regierungsrat vor wenigen Tagen die Botschaft zur Abstimmung auf der Webseite der kantonalen Verwaltung veröffentlicht.

Mit grossem Erstaunen haben die Mitglieder des Initiativkomitees «Isleten für alle» festgestellt, dass der Regierungsrat in seiner Botschaft völlig unsachlich und subjektiv gegen die Volksinitiative berichtet. Er verbreitet mit der Botschaft sogar Falschinformationen. Damit verletzt er die verfassungsrechtlich garantierte Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten. Durch die unsachliche Berichterstattung seitens des Regierungsrates ist eine neutrale Meinungsbildung durch die Stimmberechtigten nicht mehr möglich.

Abstimmungsbeschwerde eingereicht
Das anwaltlich vertretene Initiativkomitee «Isleten für alle» hat am vergangenen Freitag beim Regierungsrat deshalb eine Abstimmungsbeschwerde gegen die Botschaft des Regierungsrates eingereicht. Sie fordert den Regierungsrat auf, die unsachlichen Behauptungen und Falschinformationen gegenüber den Stimmberechtigten zu korrigieren und öffentlich darüber zu informieren.

Der Regierungsrat hat in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf eingegriffen. Mit unzähligen Behauptungen versucht er, das Initiativbegehren zu diskreditieren. Er behauptet unter anderem, dass die Annahme der Initiative eine Kostenfolge von 30 Mio. Franken hätte. Dabei verkennt er, dass die Initiative in der Form der allgemeinen Anregung bei der Annahme lediglich (aber immerhin) dazu führt, dass der Landrat eine gesetzliche Grundlage ausarbeiten muss, um die Nutzung des Deltas des Isentalerbachs im Sinne der Initiative zu regeln. Dieses Umsetzungsgesetz verursacht keine Kosten. Ausserdem dürften die Stimmberechtigten darüber ein zweites Mal abstimmen.

Argumente der Initianten mit Fussnoten korrigiert
Besonders störend ist für das Initiativkomitee die Tatsache, dass der Regierungsrat direkt in die Stellungnahme des Initiativkomitees in der Botschaft eingegriffen hat. Mit eigenen Fussnoten versucht er den Text des Initiativkomitees ins schlechte Licht zu rücken. Diese Vorgehensweise ist beispiellos. Stellungnahmen von Initiativkomitees sind ohne Änderungen jeweils in der Botschaft abzudrucken. Mit dieser unzulässigen Intervention hat der Regierungsrat klar eine Grenze überschritten.

Das Initiativkomitee verlangt vom Regierungsrat, noch vor dem Abstimmungstag zu reagieren. Es ist schon genug stossend, dass der Regierungsrat über die Abstimmungsbeschwerde zu entscheiden hat, hat er doch die Botschaft für die kantonale Abstimmung selbst geschrieben. Damit entscheidet der Regierungsrat nun in eigener Sache. Gegen den Beschwerdeentscheid der Regierung kann letztinstanzlich Beschwerde beim Bundesgericht geführt werden. Bis dahin wäre die Abstimmung wohl schon längst erfolgt.