In der Schweiz herrscht bereits heute ein akuter Pflegefachmangel und bis 2029 werden 70’000 zusätzliche Pflegende benötigt. Die Pflegeinitiative liefert eine Antwort auf diesen Pflegefachmangel. Sie garantiert, dass zukünftig genügend Pflegefachpersonen ausgebildet werden. Sie sorgt dafür, dass das Personal dank besserer Arbeitsbedingungen länger im Beruf bleibt. Und sie sichert die Pflegequalität und die Sicherheit der Patient*innen. Der Gegenvorschlag des Parlaments hingegen, der bei Ablehnung der Initiative in Kraft treten würde, reicht bei Weitem nicht aus: Er beschränkt sich auf Investitionen in die Pflegeausbildung. Diese haben aber nur dann eine nachhaltige Wirkung, wenn die ausgebildeten Pflegefachkräfte auch länger im Beruf bleiben. Darum müssen unbedingt auch die Arbeitsbedingungen, die Löhne und die Personalausstattung in den Spitälern oder Pflegeheimen verbessert werden. Die vom Landrat unterstützte Motion für einen Gesamtarbeitsvertrag am Kantonsspital zielt in die richtige Richtung.

Eine unnötige Initiative

Die Justiz-Initiative will das Verfahren zur Wahl des Bundesgerichts ändern. Dies, obwohl kein dringender Handlungsbedarf für einen vollständigen Systemwechsel besteht. Das aktuelle Verfahren gewährleistet, dass die Richter*innen fachlich kompetent sind und unabhängig entscheiden können. Das von der Initiative vorgeschlagene Los-Verfahren führt nicht zu einer besseren Abbildung der verschiedenen gesellschaftlichen Einstellungen. Im Gegenteil, es verschleiert sie. Das jetzige System (d.h. Wahl nach Parteienproporz) hingegen stellt sicher, dass die ganze Breite an Weltanschauungen, Regionen und Geschlechter am Gericht angemessen vertreten ist (respektive bei Untervertretung gezielt gestärkt werden kann). Diese Repräsentativität ist für die Akzeptanz von Urteilen unabdingbar. Die Schweiz braucht eine starke, unabhängige und breit anerkannte Justiz als dritte Gewalt. Dafür setzten sich die GRÜNEN mit Verbesserungsvorschlägen im Parlament ein, beispielsweise für die Entpolitisierung der Wiederwahl der Richter*innen. Die Justiz-Initiative schlägt aber – ohne Not – ein Experiment vor, mit ungewissem Ausgang für unsere Demokratie.

Covid-Unterstützungsmassnahmen gefährdet

Das Covid-19-Gesetz ermöglicht den Behörden, mit geeigneten, verhältnismässigen und datenschutzfreundlichen Massnahmen die Pandemie zu bewältigen. Entgegen den Behauptungen der Gegenseite wird mit dem Gesetz weder die Macht des Bundesrates ausgebaut noch ist es die Grundlage für eine elektronische Massenüberwachung. Das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz scheint lediglich dazu zu dienen, den Behörden einen Denkzettel für ihre Corona-Politik zu verpassen. Ein sehr unverantwortlicher Grund für ein Referendum! In ihrer Trotzreaktion schiessen die Referendumsführer*innen aber auf das falsche Gesetz: Die epidemiologischen Massnahmen, an welchen sie sich vor allem stören, sind im Epidemiengesetz geregelt – nicht im Covid-19-Gesetz.

Wird das Covid-19-Gesetz abgelehnt, stehen verschiedene wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen auf dem Spiel. Dazu zählt etwa der Schutzschirm für Veranstaltungen oder die wirtschaftliche Unterstützung für Kulturschaffende. Zudem könnten zukünftig keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden – auch nicht für Auslandreisen und -aufenthalte. Die Reisefreiheit der Schweizer Bevölkerung wäre massiv eingeschränkt. Auch die Wiedereinführung unbestrittener Elemente des Gesetzes – wie eben z.B. dem Covid-Zertifikat für Auslandsreisen – wäre rechtlich nur noch im ordentlichen Verfahren und unter Abwarten der Referendumsfrist möglich. Die Wiedereinführung würde darum auf jeden Fall Monate dauern.

 

Altdorf, 21. Oktober 2021