An der Mitgliederversammlung der GRÜNEN Uri vom letzten Freitag wurde der Baukredit für den Ersatzneubau des Werkhofs Betrieb Kantonsstrassen rege diskutiert. Das Bedürfnis nach einem Neubau wurde dabei nicht in Frage gestellt. Sehr wohlwollend aufgenommen wurde die Tatsache, dass das Bauwerk im Minergie-P-Standard gebaut werden soll. Positiv vermerkt wurden auch die klimaschonende Holzkonstruktion und die Verwendung von gebrauchten Leitplanken als Fassade.

Der Kanton als „Solarverweigerer“

Kein Verständnis fand bei den Anwesenden hingegen, dass die geplante Photovoltaik-Anlage nur in der für den Minergie-Standard nötigen Minimalgrösse realisiert werden soll. Diese entspricht nur einem Fünftel der möglichen Grösse. Nach Ansicht der GRÜNEN Uri hätte der Kanton eine Verpflichtung, sich für den raschen Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung einzusetzen und mindestens alle seine eigenen Dächer vollständig zu nutzen, dies umso mehr, als zukünftig wohl auch die Fahrzeuge und Maschinen des Strassenunterhalts grossenteils elektrisch betrieben werden. Der Kanton hat sich leider bei allen Neubauten der letzten Jahre – vom Kantonsspital über den Kantonsbahnhof bis zur Kantonsbibliothek – als „Solarverweigerer“ verhalten, während er gleichzeitig die Installation von weit weniger rentablen Kleinanlagen auf Privathäusern subventioniert.

Einmal mehr auf der grüne Wiese gebaut

Wenig Freude löste auch die Tatsache aus, dass der Kanton (ohne dass dies in der Botschaft erwähnt wird) den neuen Werkhof offenbar über den im Aggloprogramm vorgesehenen Kreisel Rossgiessen erschliessen will. Dieser wird den Veloweg entlang der Stillen Reuss zum zweiten Mal unterbrechen, nachdem die Velofahrer*innen bereits bei der Kastelen-Brücke zur Querung einer vortrittsberechtigen Strasse gezwungen werden. Bemängelt wurde auch, dass einmal mehr auf der grünen Wiese gebaut werden soll statt bereits überbaute Areale zu nutzen. Es wurde auch in Frage gestellt, ob das Areal des heutigen Werkhof-Standorts zwischen Gotthardstrasse und Motorfahrzeugkontrolle für eine Wohnüberbauung geeignet ist, sind doch an der Gotthardstrasse zwischen Kollegium und Schächen die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung überschritten, was sich auch mit der WOV nicht ändern wird. Trotz diesen skeptischen Einwänden resultierte am Ende ganz knapp die zustimmende Parole.

Altdorf, 29. Oktober 2021